Das ärgert beim Einkauf:

Abbildung und Inhalt passen nicht zusammen

Auf der Dose Greenland Chili Bohnen spricht das Bild für Kidneybohnen in Aufgussflüssigkeit. Tatsächlich sind Bohnen in Tomatensauce in der Dose, die gemeinsam die Füllmenge ergeben.
getaeuscht

Die Dose mit Chili Bohnen zeigt eine marktübliche Abbildung von Konserven mit Kidneybohnen. Daher hat der oder die Verbraucher:in neben der Gesamtfüllmenge ein Abtropfgewicht erwartet. Tatsächlich sind der Inhalt Kidneybohnen in Tomatensauce mit Chiligeschmack. Da Saucen üblicherweise mitverzehrt werden, nennt die Anbieterfirma nur die Gesamtfüllmenge.
Die Herstellerfirma sollte durch Produktname und Abbildung auf den ersten Blick deutlich machen, dass die Bohnen in einer Sauce in der Dose stecken.

Nach dem Öffnen der Dose stellte ich fest, dass sehr viel Flüssigkeit in der Dose war. Ich habe dann Flüssigkeit und Bohnen getrennt gewogen und stellte fest, dass nur etwa 220 Gramm Bohnen in der Dose sind. Bei einem Blick auf das Etikett stellte ich fest, dass überhaupt keine Angaben dazu zu sehen sind.
Verbraucher:in aus Bornheim vom 06.11.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Abbildung abgetropfter Kidneybohnen passt nicht zum Inhalt Kidneybohnen in Tomatensauce. Daher irritiert die Mengenangabe, die nur die Gesamtfüllmenge und kein Abtropfgewicht für die Bohnen nennt.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der „Chili Bohnen“ sind ein paar getrocknete Kidneybohnen und eine offene Dose mit feucht glänzenden Kidneybohnen zu sehen. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Kidney-Bohnen in Sauce mit Chiligeschmack“. Die Zutatenliste nennt neben 55 Prozent Kidney-Bohnen, Wasser, Tomatenmark, modifizierte Stärke und Würzzutaten, unter anderem Chilipulver. Die Füllmenge beträgt 420 Gramm.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der Fertigpackungsverordnung ist bei festen Lebensmitteln in einer Aufgussflüssigkeit neben der Nennfüllmenge auch das Abtropfgewicht dieses Lebensmittels anzugeben. Als Aufgussflüssigkeiten gelten beispielsweise Wasser, wässrige Salz- oder Zuckerlösungen. Saucen zählen nicht dazu.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Auf Konserven mit Kidneybohnen in Aufgussflüssigkeit sind auf dem Etikett der Vorderseite üblicherweise getrocknete oder feucht glänzende rote Bohnen abgebildet. Neben der Nettofüllmenge, die den gesamten Inhalt angibt, steht auf diesen Dosen außerdem das Abtropfgewicht. Die vorliegende Dose von Greenland zeigt eine solche marktübliche Abbildung für Kidneybohnen in Aufgussflüssigkeit. Da auch der Produktname nicht auf Bohnen in einer Tomatensauce hinweist, ist es unseres Erachtens nachvollziehbar, Bohnen in Aufgussflüssigkeit und ein Abtropfgewicht zu erwarten.

Fazit:

Die Herstellerfirma sollte durch Produktname und Abbildung auf den ersten Blick deutlich machen, dass Bohnen in einer Sauce in der Dose stecken.

Stellungnahme der Rewe Zentral Finanz eG, Köln

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 15.11.2023 liegt keine Antwort vor.