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Gesundheitsclaims auf Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

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Gesundheitsclaims auf Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Frage

Soweit ich weiß, dürfen auf Lebensmitteln für Vitamine nur bestimmte, zugelassene  Gesundheitsaussagen gemacht werden. Auf einem Nahrungsergänzungsmittel für Kinder (Heiße Himbeere für Kinder) steht nun ein Claim für Vitamin D, aber keiner für Vitamin C, obwohl beides enthalten ist und auf dem Etikett auch mengenmäßig ausgewiesen wird. Wörtlich steht da: "... enthält Vitamin D3 zur Unterstützung der normalen Funktion des Immunsystems sowie Vitamin C".

Können Sie erklären, warum der Hersteller auf den Vitamin-C-Claim verzichtet? Für Vitamin C gibt es doch eine ganze Reihe von Claims, soviel ich weiß. 
Verbraucher:in aus Halle vom 16.04.2025

Antwort

Für Lebensmittel, die sich speziell an Kinder richten, sind nur wenige gesundheitsbezogene Aussagen zugelassen. Für Vitamin C gibt es keinen zugelassenen Gesundheits-Claim speziell für Kinder.

Hersteller dürfen damit werben, dass ein Lebensmittel Vitamine enthält, wenn eine festgelegte Mindestmenge (signifikante Menge) enthalten ist. 

Nach der Health-Claims-Verordnung dürfen die Firmen aber nur solche gesundheitsbezogenen Angaben machen, die von der EU-Kommission zugelassen sind und in der Liste zulässiger Angaben stehen.  

Bei Angaben zur Entwicklung und Gesundheit von Kindern ist der Gesetzgeber noch strenger: Wird ein Lebensmittel damit beworben, dass es für Kinder gemacht ist oder wenn Kinder darauf abgebildet sind, dürfen nur wenige, speziell für Kinder zugelassene Claims verwendet werden. 

Für Vitamin D gibt es beispielsweise den zugelassenen Claim „Vitamin D trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei Kindern bei“. Für Vitamin C gibt es keinen zugelassenen Kinderclaim. Deswegen darf der Hersteller zwar damit werben, dass ein Kinderlebensmittel Vitamin C enthält, aber keine weiteren gesundheitsbezogenen Angaben dazu machen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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