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Darf Parmesan nur in Italien verpackt werden?

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Darf Parmesan nur in Italien verpackt werden?

Frage 

Wir diskutieren gerade in einem Lebensmittelforum, ob echter italienischer Parmesan oder Grana Padano nur in Italien verpackt werden dürfen, um als solche bezeichnet zu werden. Die Produkte tragen das Siegel "Geschützte Ursprungsbezeichnung". Wie ist es, wenn das Abpacken und evtl. Reiben im Ausland stattgefunden hat? Darf das abgepackte Produkt dann als Parmigiano, bzw. Grana Padano bezeichnet werden? Ich weiß, dass Parmigiano und Grana Padano zwei verschiedene Käsearten sind, weil sie aus verschiedenen Regionen Italiens stammen.

Antwort 

Wie Sie richtig schreiben, sind “Parmigiano Reggiano“ und „Grana Padano“ EU-weit geschützte Ursprungsbezeichnungen für Käse. Das bedeutet, die Rohstoffe für den Käse müssen aus der angegebenen Region stammen und sämtliche Produktionsschritte müssen in dem Gebiet stattfinden. Auch das Reiben und Abpacken muss in der entsprechenden Region stattfinden. Das ist in den jeweiligen Spezifikationen so festgelegt.

Das Siegel „geschützte Ursprungsbezeichnung“ soll besondere traditionelle regionale Lebensmittel vor Nachahmung schützen. Für jedes Produkt, das das Siegel trägt, ist in einer Datenbank festgelegt, aus welcher Region die Rohstoffe stammen müssen und wo die Herstellung erfolgen muss. Auch Einzelheiten zur Produktion sowie zur Beschaffenheit des Lebensmittels sind in der jeweiligen Spezifikation beschrieben. Für Parmigiano Reggiano und Grana Padano sind unter anderem beispielsweise die Reifungszeit sowie die Form der Käselaibe festgelegt.

Wenn in dem entsprechenden Dokument für ein Lebensmittel explizit beschrieben ist, dass auch die Weiterverarbeitung wie das Schneiden, Reiben oder Verpacken in der genannten Region erfolgen muss, ist diese Vorgabe verpflichtend. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil im Jahr 2003 bestätigt. Sowohl in der Spezifikation für Parmigiano Reggiano als auch in der für Grana Padano werden diese Vorgaben gemacht. Daher darf aus Sicht von Lebensmittelklarheit ein Käse, der im Ausland gerieben und abgepackt wurde, nicht mehr die geschützten Bezeichnungen tragen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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