Unklar, welches Herkunftsland für die Haselnusskerne zutrifft
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma Koro bezeichnet ihre Haselnusskerne auf der Produktabbildung im Shop als „Runde Römer“. Sie weist damit auf Italien als Herkunftsland der Nüsse. Außer Italien nennt die Firma allerdings für dasselbe Angebot auch die Türkei. Solche Angaben sind widersprüchlich.
Der Händler sollte die Haselnusskerne nicht als „Runde Römer“ bezeichnen, wenn sie nicht aus Italien kommen. Außerdem sollte das Ursprungsland der Haselnüsse eindeutig gekennzeichnet sein.
Beschwerde
Auf dem Etikett der Haselnusskerne von KoRo, das auf dem Produkt ersichtlich ist und auch auf der Internetseite steht: „Runde Römer“. Das bedeutet, dass die Ware aus Italien sein muss. In der Beschreibung steht dann Ursprung Türkei oder Italien. Das ist ja so nicht richtig.
Verbraucher aus Dollerup vom 29.10.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Hinweis „Runde Römer“ verspricht eine italienische Herkunft für die Nüsse. Diese können laut Website aber aus Italien oder der Türkei stammen. Solche Angaben sind inakzeptabel.
Darum geht’s:
Die Firma Koro vertreibt in ihrem Online-Shop Haselnusskerne. Auf der abgebildeten Packung bezeichnet der Händler das Produkt als „Haselnusskerne ‚Runde Römer‘“. In der Beschreibung wirbt Koro mit der Herkunft der Haselnusskerne und schreibt: „Für unsere Haselnusskerne haben wir uns auf die Suche nach der absoluten Extraklasse gemacht: knackig, intensiv im Geschmack und einfach rundum nussig. Fündig geworden sind wir in Italien und der Türkei.“
In den Details zum Produktangebot stehen die Angaben „Herkunft Türkei“ sowie direkt darunter „Herkunft (Verarbeitung) Italien“.
Das ist geregelt:
Laut der Marktorganisations-Verordnung Obst und Gemüse muss bei bestimmten getrockneten Früchten und bestimmten Nüssen das Ursprungsland angegeben werden. Diese Vorgabe gilt sowohl für lose als auch verpackte Ware, die stationär oder über einen Online-Shop verkauft wird.
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Das ist nicht in Ordnung: Die Angabe des Ursprungslands ist für Haselnusskerne auch in Online-Shops eindeutig zu kennzeichnen. Außerdem dürfen die Angaben nicht widersprüchlich sein: Der Hinweis auf „Runde Römer“ muss zur Herkunft der Nüsse passen.
Fazit:
Der Händler Koro sollte die Haselnusskerne nicht als „Runde Römer“ bezeichnen, wenn sie nicht aus Italien kommen. Außerdem sollte das Ursprungsland der Haselnüsse eindeutig gekennzeichnet sein.
Stellungnahme der KoRo Handels GmbH, Berlin
Kurzfassung:
Die Haselnüsse stammen je nach Lieferverfügbarkeit aus der Türkei oder aus Italien. Der Begriff „Runde Römer“ ist nicht auf aktuellen Etiketten oder der Website enthalten, sondern nur auf einem alten Produktfoto. Dennoch können wir verstehen, dass die Herkunftsangabe auf der Website zu Irritation führen kann. Die Herkunftsangaben werden präzisiert und das Produktbild aktualisiert.
Ergebnis
Der Anbieter hat Änderungen für die Kennzeichnung im Online-Shop zugesagt. Für die Herkunft kennzeichnet Koro zeitgleich Italien und Türkei. Das geht so nicht.
Auf der Produktabbildung ist unverändert der Hinweis „Runde Römer“ zu sehen.
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über die Kennzeichnungsmängel informiert.






