Darf „zusammengefügtes“ Fleisch mit Spitzenqualität beworben werden?
Frage
Neulich gab es ein Angebot für Putenbrust und Kochschinken im Discounter. Beide Produkte wurden als "Spitzenqualität" bezeichnet, obwohl sie laut Anzeigentext aus "zerkleinertem, zusammengefügtem" Fleisch bestanden. Handelt es sich hier nicht um eine Verbrauchertäuschung?
Antwort
Entsprechend den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs zeichnen sich Fleischerzeugnisse, die als „Spitzenqualität“ beworben werden durch einen hohen Genusswert, eine besondere Auswahl des Ausgangsmaterials, keine Verarbeitung von Separatorenfleisch und einen höheren Anteil an Muskelfleisch aus.
Während die ersten beiden Kriterien nicht genauer definiert werden, sind die letzteren Angaben konkreter. Bei Separatorenfleisch handelt es sich um maschinell von ausgelösten Knochen abgetrenntes zerkleinertes Fleisch.
Als Kennzahl für den Muskelfleischanteil wird das sogenannte bindegewebseiweißfreie Fleischeiweiß herangezogen. Die Leitsätze geben konkrete Werte an, durch die sich die Spitzenqualität von der üblichen Qualität abheben soll.
Werden diese Kriterien eingehalten, sehen die Leitsätze also auch für Putenbrust oder Kochschinken aus zerkleinertem, zusammengefügtem Fleisch die Angabe „Spitzenqualität“ vor.
Wir können gut nachvollziehen, wenn Kunden Formfleischerzeugnisse grundsätzlich nicht als Spitzenqualität akzeptieren. Umso wichtiger ist aus unserer Sicht die deutliche Angabe „Formfleisch“ in der Bezeichnung. Nach den Vorgaben der Leitsätze lautet die Bezeichnung beispielsweise „Formfleisch-Schinken, aus Fleischstücken zusammengefügt“.
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