Herkunftskennzeichnung: Mehr Klarheit an der Fleischtheke
Wer sich bei Schweine- Geflügel-, Schaf- oder Ziegenfleisch für die Herkunft der Ware interessiert, hatte an der Fleischtheke bislang das Nachsehen. Denn während die Herkunft von verpacktem unverarbeitetem Fleisch der genannten Tierarten bereits seit 2015 auf dem Etikett stehen muss, war diese Information an der Fleischtheke bislang nicht verpflichtend. Das ändert sich ab dem 1. Februar: Bei unverpacktem, unverarbeiteten Fleisch der genannten Tierarten ist die Herkunftsangabe dann auch bei Abgabe an der Fleischtheke Pflicht. Für Rindfleisch gilt das hingegen schon lange.
Informationen zu Aufzucht und Schlachtung verpflichtend
Die Informationen zur Herkunft können schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise auf einem Schild, einem Aushang oder einer elektronischen Tafel. Je nach Herkunft muss die Angabe mehr oder weniger ausführlich sein. Wurden die Tiere in unterschiedlichen Ländern aufgezogen und geschlachtet, müssen diese Angaben detailliert aufgeführt werden. Die Angabe des Geburtslandes ist nicht verpflichtend. Die Kennzeichnung könnte beispielsweise lauten „aufgezogen in den Niederlanden, geschlachtet in Deutschland“.
Haben alle Fleischangebote in der Theke dieselbe Herkunft, reicht ein Aushang an einer gut sichtbaren Stelle mit einem entsprechenden Hinweis, zum Beispiel „Unser Geflügel wurde in Deutschland aufgezogen und geschlachtet“. Wenn neben Aufzucht und Schlachtung auch die Geburt in ein und demselben Land stattgefunden hat, können Anbieter stattdessen den Begriff „Ursprung“ verwenden, beispielsweise „Ursprung Deutschland“.
Regelung gilt nur für unverarbeitetes Fleisch
Die neue Regelung gilt nur für unverarbeitetes Fleisch, beispielsweise ungewürztes Filet, Steak, Gulasch oder Hackfleisch. Ist das Fleisch hingegen gewürzt oder anderweitig verarbeitet, ist die Herkunftsangabe nicht verpflichtend. Das ist beispielsweise bei marinierten Steaks oder gewürztem Putengeschnetzeltem der Fall.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die neue Regelung ein Schritt in die richtige Richtung. Sie reicht aber nicht aus. Die Verbraucherzentralen fordern eine EU-weit verbindliche Kennzeichnung des Herkunftslandes für alle Lebensmittel. Bei verarbeiteten Lebensmitteln sollte die Herkunft der Primärzutaten gekennzeichnet werden.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Ist ja alles schön und gut. Interessiert aber die wenigsten (Hersteller und Händler). Bei Edeka gab es vor wenigen Tagen noch keine Schilder in der Fleischtheke. Warum wartet man damit bis auf den letzten Drücker? Ich dachte immer, die lieben Lebensmittel!
Ich habe vor einer Woche bei Aldi Suppenfleisch gekauft (Haltungsform 3, wirklich gute Qualität). Keine Angaben, nur ein Barcode. Was machen Leute ohne Smartphone oder 2D-Scanner? Egal, Barcode gescannt und: Wo das Tier aufgewachsen ist, steht nicht dabei. Hier der Link zur Seite, damit jeder gucken kann:
https://transparenz.aldi-nord.de/de-DE/CodeResult?key=WES31593740369708…
Dabei ist es gerade bei verpacktem Fleisch schon sehr lange vorgeschrieben.
Erstaunlich: Das Tier wurde in Crailsheim geschlachtet und 500 km weiter in Münster zerlegt und landet dann wieder bei Aldi Süd, 400 km von Münster entfernt, in der Theke.
Ich hatte auch mal Fisch bei Aldi gekauft. Barcode gescannt: "Für dieses Produkt gibt es keinen Eintrag". Warum wird dann eine Code-Nummer vergeben, wenn es keinen Eintrag gibt? Was soll hier vertuscht werden? Mögliche Erklärung: Der teure schottische Biolachs stammt in Wirklichkeit aus billiger norwegischer Massenzucht.
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