Knapp vier von fünf Befragten (78 Prozent) wählten die richtige Antwort: „Es gibt keine spezielle gesetzliche Regelung. Die Angabe kann alles Mögliche bedeuten“.
Immerhin neun Prozent der Teilnehmenden glaubten allerdings, die Angabe „Balance“ auf einem Müsli deute auf eine besonders ausgewogene Zusammensetzung des Müslis hin.
Sechs Prozent waren der Ansicht, die Angabe sei gleichbedeutend mit der geregelten Angabe „light“. Dies würde bedeuten, dass ein entsprechend gekennzeichnetes Müsli 30 Prozent weniger Zucker oder 30 Prozent weniger Kalorien enthalten müsste als vergleichbare Produkte.
Fünf Prozent der Befragten glaubten, die Angabe „Balance“ bedeute, dass ein so gekennzeichnetes Müsli generell kalorienärmer sei als vergleichbare Produkte.
Dass einem so gekennzeichneten Müsli kein Zucker zugesetzt wurde, glaubte hingegen nur ein Prozent der Teilnehmenden.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Angabe „Balance“ unklar. Je nach Gesamtaufmachung kann sie Verbraucher:innen gegebenenfalls täuschen. Anbieter sollten bei Werbeaussagen wie „Balance“ erklären, was die Angaben bei ihrem Produkt bedeuten.
An der nicht-repräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 671 Personen teil. Die Abstimmung lief vom 25.01.2024 bis zum 03.04.2024.