Angeblich zuckerfreie Bonbons enthalten Karamellzucker
Frage
Ich habe (angeblich) zuckerfreie Kräuterbonbons gekauft. Sie bestehen zum größten Teil aus Karamellzucker:
Zutaten: Süßungsmittel: Isomalt, Acesulfam-K, Aspartam*; 1,5% Kräuterextrakt, Karamellzucker, …
Nährwerte: Kohlenhydrate 96g, davon Zucker 0,3 g
Verbraucher aus Gießen vom 21.10.2025
Auf der Verpackung von Hustenbonbons steht "zuckerfrei". Aber hinten auf der Zutatenliste findet man Karamell. Das wird meiner Meinung nach aus Zucker und Butter hergestellt. Das erklärt dann auch den hohen Kohlenhydratanteil. Oder liegt das am Isomalt? […]
Zutaten: Süßungsmittel: Isomalt; Menthol, Eukalyptusöl, Karamell, Süßungsmittel: Sucralose
Nährwerte: Kohlenhydrate: 98 g, davon Zucker: 0 g
Verbraucherin aus Oberhausen vom 24.11.2025
Antwort
Die Bonbons enthalten nur eine sehr geringe Menge an Karamellzucker, denn die Angaben zum Zuckergehalt müssen stimmen. Karamellzucker oder -sirup wird häufig nur in kleinen Mengen zur Geschmacksgebungoder Färbung zugesetzt. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit kann die Angabe „zuckerfrei“ aber irritieren, wenn im Zutatenverzeichnis „Karamellzucker“ steht.
Für die Angabe „zuckerfrei“ gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Sie ist erlaubt, wenn 100 Gramm Lebensmittel maximal 0,5 Gramm Zucker enthalten. Diese Vorgabe ist bei den Bonbons erfüllt, denn der Zuckergehalt der Bonbons liegt laut Nährwerttabelle bei 0,3 Gramm.
Dass der Zuckergehalt nur sehr gering sein kann, sehen Sie auch an der Reihenfolge im Zutatenverzeichnis: Dort müssen die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils genannt werden. Der Karamellzucker steht weit hinten in der Zutatenliste hinter dem Kräuterextrakt.
Karamellzucker wird durch Erhitzen von Zucker oder einer Zuckerlösung hergestellt. Ein Teil des Zuckers bildet bei der Karamellisierung Substanzen, die den typischen Karamellgeschmack und eine dunkle Farbe bilden. Der Zuckeranteil verringert sich dadurch. Karamellzucker wird häufig nur in kleinen Mengen für den Geschmack und/oder die Farbe zugesetzt. Größere Mengen hingegen können zu einem süßen Geschmack beitragen.
Fragen und Meldungen an Lebensmittelklarheit zeigen, dass Verbraucher:innen bei der Angabe „ungesüßt“ oder „zuckerfrei“ keine zuckerreichen Zutaten im Zutatenverzeichnis erwarten. Das ist aus Sicht von Lebensmittelklarheit gut nachvollziehbar. Anbieter sollten erklären, für welchen Zweck sie den Karamellzucker einsetzen, zum Beispiel durch die Angabe „färbender Karamellzucker“.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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