So haben Hersteller reagiert:

Zutaten bei Milbona Schmelzkäse besser lesbar

Änderung: Die Zutaten stehen jetzt in größerer und besser lesbarer Schrift auf der seitlichen Verpackung.
Geändert

Das Zutatenverzeichnis war auf der Unterseite der Verpackung mit weißer Schrift auf hellblauem Grund gedruckt. Durch den schwachen Kontrast war es schwer zu entziffern. Gerade Pflichtangaben wie das Zutatenverzeichnis müssen für Verbraucher:innen gut lesbar sein. 
Der Anbieter hat das Verpackungsdesign geändert. Die Zutaten stehen jetzt in größerer und besser lesbarer Schrift auf der Verpackungsseite.

Die Zutatenliste ist kaum lesbar. Weiße kleine Schrift auf hellblauem und schimmerndem Hintergrund. Für mich mit vielen Lebensmittelunverträglichkeiten ist es sehr wichtig, dass ich die Zutaten lesen kann.
Verbraucherin aus Überherrn vom 12.01.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Das Zutatenverzeichnis ist schwer zu entziffern, denn Kontrast und Schriftart sind sehr ungünstig gewählt. Gerade Pflichtangaben wie die Zutatenliste müssen für Verbraucher:innen gut lesbar sein.

Darum geht’s:

Ein Großteil der Informationen auf der Vorder- und Rückseite des Produkts hat einen guten Kontrast zum Untergrund und ist auf der hellblauen Verpackung gut lesbar. Das Zutatenverzeichnis hingegen ist auf der Rückseite in weißer Schrift gedruckt. Durch den fehlenden Kontrast ist es schwer zu entziffern. Speziell die erste Zutat ist praktisch nicht lesbar, da an dieser Stelle zusätzlich die Angabe „210 ml“ eingestanzt ist.

Das ist geregelt: 

Sämtliche Pflichtkennzeichnungen müssen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und dauerhaft angebracht werden. Das schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vor. Unter dem Begriff Lesbarkeit wird auch ein ausreichend großer Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund definiert.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Gerade Pflichtangaben wie das Zutatenverzeichnis stellen eine wichtige Informationsquelle dar, die der Hersteller den Verbraucher:innen gut sichtbar und lesbar zur Verfügung stellen muss. Die gewählte Schriftart sowie der fehlende Kontrast der Schriftfarbe zum Untergrund erfüllen diese Anforderungen unserer Ansicht nach nicht.

Fazit: 

Der Anbieter sollte für das Zutatenverzeichnis einen deutlicheren Kontrast und gegebenenfalls eine andere Schriftart wählen.

Stellungnahme der Arla Foods Deutschland GmbH, Düsseldorf

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Der Kontrast zwischen Hintergrundfarbe und Schriftfarbe ist ausreichend, um alle rechtlichen Pflichtkennzeichnungselemente lesen zu können. Alle Zutaten sind vollständig und gemäß der gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet. 
Derzeit überarbeitet der Hersteller das Verpackungsdesign, unter anderem den Kontrast zwischen Hintergrundfarbe und Schriftfarbe. Die aktualisierten Materialien werden voraussichtlich Ende des Jahres im Handel sein.

Ergebnis

Die aktualisierten Verpackungsmaterialien sind seit Januar 2023 im Handel. Die Zutaten sind jetzt besser lesbar.