Das ärgert beim Einkauf:

Zwei praktisch identische Produkte mit unterschiedlicher Packungsgestaltung

Die Verpackungsgestaltung der „Güldenhof Mini-Geflügel-Frikadellen“ lassen unterschiedliche Zusammensetzungen erwarten, was nicht zutrifft. Zusätzlich sind wichtige Informationen nur mühsam zu lesen.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Das Produkt „Mini-Geflügel-Frikadellen“ ist in zwei Varianten im Handel. Sie unterscheiden sich auf den ersten Blick durch die Farbgestaltung und den Namenszusatz „Bällchen“. Die Beschreibung auf der Schauseite „gegart, aus Geflügelfleisch zum Teil fein zerkleinert, Spitzenqualität“ ist bei beiden Varianten identisch, jedoch durch den geringen Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund schwer lesbar. Unklar ist, ob und wodurch sich diese Varianten in der Zusammensetzung unterscheiden.
Der Anbieter sollte durch die Farbgestaltung eine gute Lesbarkeit wichtiger Informationen zum Produkt sicherstellen und sollte die Unterschiede von Produktvarianten klar erkennbar machen.

Die Güldenhof Mini-Geflügel Frikadellen gibt es in zwei Versionen bei Aldi. Beide Produkte sind Mini-Geflügelfrikadellen. Der Unterschied der Produkte ist für mich nicht klar und eindeutig ersichtlich! Mini und Bällchen sind beides kleine Frikadellen, so dass kein Unterschied erkennbar ist. Im Übrigen ist weiße Schrift auf gelbem Hintergrund sehr schwierig lesbar! Das ist nicht kundenfreundlich und nicht barrierefrei!
Verbraucher aus Hessen vom 08.09.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Schauseite kann den falschen Eindruck vermitteln, dass es sich um zwei unterschiedlich zusammengesetzte „Mini-Frikadellen“ handelt. Hinzu kommt, dass wichtige beschreibende Informationen nur mühsam zu lesen sind. Das ist nicht akzeptabel.

Darum geht’s:

Das Produkt „Mini-Geflügel Frikadellen“ ist in zwei Varianten im Handel. Sie unterscheiden sich durch die orangefarbene beziehungsweise gelbe Farbgestaltung. Eine Variante ergänzt den Produktnamen zusätzlich mit „Bällchen“. Weitere Informationen auf der Schauseite wie die Beschreibung „gegart, aus Geflügelfleisch zum Teil fein zerkleinert, Spitzenqualität“ ist bei beiden Varianten identisch, jedoch durch den geringen Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund schwer lesbar.
Die Zutatenliste auf der Rückseite zeigt bis auf die vertauschte Reihenfolge der Zutaten „Wasser“ und „Zwiebeln“ keine Unterschiede.


Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren müssen Pflichtkennzeichnungen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und dauerhaft erfolgen. Unter dem Begriff Lesbarkeit wird auch ein großer Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund definiert.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Das ist Verbraucher:innen nicht zuzumuten: Die Schauseite der „Mini-Frikadellen“ lässt nicht erkennen, ob sich die Zusammensetzung der Produktvarianten unterscheidet. Vielmehr ist eine hierfür wichtige beschreibende Information, dass es sich um gegarte Frikadellen aus zum Teil fein zerkleinertem Geflügelfleisch handelt, nur mühsam lesbar. Nur wer die Zutatenlisten abgleicht, erkennt die praktisch identische Zusammensetzung der „Mini-Frikadellen“. 

Fazit:

Der Anbieter sollte eine gute Lesbarkeit wichtiger Informationen zum Produkt sicherstellen und sollte die Unterschiede von Produktvarianten klar erkennbar machen.

Stellungnahme der Abbelen GmbH, Tönisvorst

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Die Bezeichnung „Mini“ bei den Geflügel-Frikadellen-Bällchen wurde zwischenzeitlich entfernt. Eine entsprechende Layoutanpassung wurde bereits durchgeführt. Der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund entspricht dem marktüblichen Standard, wie er auch von anderen Mitbewerbern in vergleichbaren Warengruppen verwendet wird. Umstellungszeitraum wird voraussichtlich Dezember 2025 sein.

Getäuscht?

Ergebnis

Neu: Güldenhof Mini Geflügel-Frikadellen (Herstellerfoto) ab Dezember 2025
Neu: Güldenhof Mini Geflügel-Frikadellen (Herstellerfoto) ab Dezember 2025
Neu: Güldenhof Mini Geflügel-Frikadellen (Herstellerfoto) ab Dezember 2025

Der Anbieter hat den Namensbestandteil „Mini“ bei einer Variante der Geflügel-Frikadellen entfernt. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Kritik des Verbrauchers dadurch nicht ausgeräumt, denn die Unterschiede zwischen den Varianten sind nicht klar, zumal die Frikadellen der „Mini“-Variante mit 25 Gramm pro Stück schwerer sind als die „Bällchen“ mit 20 Gramm pro Stück. Das passt nicht. Weiterhin beabsichtigt der Anbieter nicht, den Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund zu verändern.