Vollmundige gesundheitliche Versprechen für Saftkur entfernt
Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
Die Firma Kale & Me bewarb ihre „Saftkuren“ mit positiven Effekten unter anderem für die Verdauung und die Zellerneuerung. Tatsächlich handelt es sich um Säfte aus Obst und Gemüse, die Bestandteil einer normalen Ernährung sind. Diese werden mit Wirkungen wie Zellerneuerung beworben, die üblicherweise klassischen Fastenkuren zugeschreiben werden. Sie sind nicht auf Säfte zu übertragen. Und auch nicht auf eine „Kur“, die pro Tag etwa 170 Gramm Zucker liefert. Die Wirkungsversprechen haben keinerlei wissenschaftliche Grundlage.
Inzwischen hat die Firma die kritisierten Aussagen für die Saftkur entfernt sowie den Blog-Beitrag von März 2025 gelöscht.
Beschwerde
Ich möchte Sie hiermit auf eine aus meiner Sicht wettbewerbswidrige und rechtlich bedenkliche Bewerbung von Lebensmitteln auf der Webseite Kaleandme.de aufmerksam machen.
Im Rahmen eines öffentlich zugänglichen Blogbeitrags werden dort zahlreiche gesundheitsbezogene Aussagen im Zusammenhang mit dem Konsum von Säften und Saftkuren getroffen, die nach meiner Einschätzung nicht mit der Health-Claims-Verordnung (EU) Nr. 1924/2006 sowie dem deutschen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (§§ 11, 12 LFGB) vereinbar sind.
Die Aussagen erwecken unter anderem den Eindruck:
- der Entgiftung bzw. „Entlastung“ des Körpers,
- einer gezielten Förderung der Autophagie,
- einer Verbesserung von Verdauung, Stoffwechsel, Blutdruck oder Blutfettwerten sowie
- psychischer Effekte wie mentaler Klarheit und Stressbewältigung. […]
Verbraucher aus Berlin vom 30.06.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Zu viel versprochen: Dass die Saftkur mit zwei Litern Saft pro Tag die genannten gesundheitlichen Effekte hat, ist mehr als fraglich. Solche Gesundheitsaussagen sind für die Säfte auch nicht erlaubt.
Darum geht’s:
Auf Kaleandme.de vertreibt die Firma Saftkuren und bewirbt eine „3-Tage Klassik Saftkur“ mit Aussagen wie:
- „Entlastung der Verdauung“
- „Förderung der Zellerneuerung (Autophagie)“
In der Produktbeschreibung heißt es weiter, dass durch die Anwendung der Saftkur beispielsweise das körpereigene Recyclingprogramm der Zellen – die Autophagie – angekurbelt werde.
Im Blog-Beitrag vom 4. März 2025 stehen unter der Frage „Was bringt eine Saftkur?“ unter anderem folgende Aussagen:
- „Viele Fastenende berichten, dass sich ihre Verdauung nach einer Saftkur verbessert und Blähungen oder Völlegefühl reduziert werden.“
- „Dieser Prozess (Autophagie) trägt zur Zellerneuerung bei, stärkt das Immunsystem und kann langfristig Alterungsprozesse verlangsamen.“
- „Saftfasten kann sich positiv auf verschiedene Gesundheitsmarker auswirken. […], dass Fasten dazu beitragen kann, Blutfettwerte zu regulieren, die Insulinsensitivität zu verbessern und den Blutdruck zu senken.“
Das Paket mit der „3-Tage-Klassik Saftkur“ enthält 5,76 Liter Saft in 18 Flaschen à 320 Milliliter. Der Grundpreis liegt bei 14,58 Euro pro Liter Saft.
Das ist geregelt:
Nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) dürfen Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind. Die meisten zugelassen Angaben beziehen sich auf konkrete Vitamine und Mineralstoffe, nicht aber auf komplette Lebensmittel.
Allgemeine gesundheitsbezogene Aussagen sind nur zulässig, wenn Hersteller ihnen zugelassene gesundheitsbezogene Angaben zu bestimmten Substanzen beifügen. Außerdem müssen die Substanzen in einer signifikanten Menge im Lebensmittel enthalten sein.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Sehr verlockend: Mit einer Saftkur positive gesundheitliche Effekte erzielen. Das geht aus unserer Sicht zu weit. Mögliche gesundheitliche Effekte durch das reine Fasten vermischen sich mit Werbung für Säfte unter dem Deckmantel einer „Saftkur“. Statt zu Fasten soll jedoch den ganzen Tag über zweistündlich eine Portion Saft getrunken werden – insgesamt fast zwei Liter. Das bedeutet eine Zuckerzufuhr weit jenseits von Empfehlungen.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt bei einem Energiebedarf von 2000 Kilokalorien, die Menge an freiem Zucker auf etwa 50 Gramm pro Tag zu beschränken. Zum freien Zucker gehört neben zugesetztem Zucker auch natürlicherweise vorhandener Zucker aus Säften. Die Säfte der Saftkur liefern bei der angegebenen Dosierung mehr als die dreifache Menge, etwa 170 Gramm. Dadurch kann die „Saftkur“ die Vorteile einer echten Fastenkur aufheben und sogar gesundheitliche Nachteile haben. Abgesehen davon ist die „3-Tage-Saftkur“ ein teures Vergnügen: Die knapp sechs Liter Saft kosten 84 Euro.
Fazit:
Die Firma sollte die unzulässige gesundheitsbezogene Werbung für die Saftkuren entfernen.
Stellungnahme der Kale & Me GmbH, Hamburg
Kurzfassung:
Wir haben den Blogartikel vollständig von unserer Website entfernt. Unser Ziel war es, wissenschaftliche Erkenntnisse zum Fasten darzustellen – nicht, unseren Produkten eine konkrete Wirkung zuzuschreiben.
Ergebnis
Die Firma hat den Blogbeitrag vom 4. März 2025 entfernt sowie die kritisierten Aussagen in der Produktbeschreibung zur Saftkur. Allerdings enthält die Abbildung „Vorteile einer Saftkur“ unverändert positive Gesundheitsversprechen, die somit unmittelbar mit dem Produktangebot in Verbindung stehen. Die Abbildung sollte der Anbieter daher ebenfalls noch entfernen.