So haben Hersteller reagiert:

Aus „Big Zone Hepa Detox“ wird „Big Zone Hepa+“

Änderung: Die Anbieterfirma hat den Begriff „Detox“ aus dem Produktnamen gestrichen und die kritisierten Aussagen von der Homepage entfernt.
Geändert

Auf der Homepage bewarb die Big Zone Sports Nutrition GmbH ihr Nahrungsergänzungsmittel mit zahlreichen positiven Wirkungen auf die Leber. Nach Abmahnung hat die Firma die kritisierten Aussagen und den Begriff „Detox“ im Produktnamen entfernt.

Bei dem Produkt Big Zone Hepa Detox wird mit dem Begriff DETOX geworben. Zudem ist meiner Meinung nach der gesamte Produkttext ein Verstoß gegen die Health-Claims Verordnung.
Verbraucher aus Hessen vom 31.05.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Lebensmittel mit Heilversprechen zu bewerben ist unseriös und verboten. Die Anbieterfirma sollte die Versprechen daher umgehend von ihrer Internetseite entfernen.

Darum geht’s:

Das Nahrungsergänzungsmittel „Big Zone Hepa Detox“ besteht aus verschiedenen Pflanzenextrakten, unter anderem aus Mariendistelextrakt und Ochsengalleextrakt, sowie aus der Aminosäure N-Acetyl-L-Cystein. Auf der Homepage der Firma sind unter „Produktbeschreibung“ für die einzelnen Inhaltsstoffe verschiedene vermeintliche Wirkungen auf die Leber beschrieben, zum Beispiel ein „wirksamer Effekt gegen Schädigungen der Leber“ sowie eine „Verbesserung der Lebergesundheit“. 

Das ist geregelt: 

Anbieterfirmen dürfen Lebensmitteln – darunter fallen auch Nahrungsergänzungsmittel – keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zuschreiben, das verbietet die EU-Lebensmittelinformationsverordnung.

Nach der Health Claims-Verordnung dürfen gesundheitsbezogene Angaben nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein. Gesundheitsbezogene Angaben müssen zugelassen sein und in der Gemeinschaftsliste zugelassener Claims stehen.
Für „Detox“ gibt es dort keine Zulassung.

Zur Kennzeichnung „Detox“ auf gemischten Kräutertees stellte der BGH mit einem Hinweisbeschluss aus dem Jahr 2017 Folgendes klar:
„Detox“ stellt eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe dar.
„Detox“ wird von Verbraucher:innen im Sinne einer entschlackenden oder entgiftenden Wirkung verstanden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es gibt keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben zur entgiftenden Wirkung von Lebensmitteln oder den genannten Inhaltsstoffen. Die Werbung mit „Entgiftung“ oder „Detox“ für das Produkt ist daher nach unserer Rechtsauffassung nicht erlaubt. Besonders kritisch sind Hinweise auf den Schutz der Leber vor Schäden zu sehen. Solche krankheitsbezogene Werbung ist für Nahrungsergänzungsmittel nicht erlaubt.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte die Aussagen umgehend von ihrer Internetseite entfernen.

 

Stellungnahme der Big Zone Sportsnutrition GmbH, Berlin

Kurzfassung:

Der Text wurde mit wissenschaftlichen Zitationen als Bericht über die Datenlage hinsichtlich der enthaltenen Zutaten formuliert. Unserer Ansicht nach geht nicht hervor, dass dies nicht konform der Verordung ist. Unklar war auch, dass die Verwendung des Begriffes "Detox" der Verordnung widerspricht. Nach Erhalt der Hinweise durch die Behörden haben wir umgehend entsprechende Maßnahmen ergriffen.

Ergebnis

Die Big Zone Sports Nutrition GmbH hat den Begriff „Detox“ aus dem Produktnamen gestrichen, das Produkt umbenannt und die kritisierten Aussagen von der Homepage entfernt.