Das ärgert beim Einkauf:

Vermeintlich seriöse Tipps zum Schutz vor der Grippewelle entpuppen sich als Produktwerbung

Myeniola stellt die Wirkungen ihres Nahrungsergänzungsmittels Eniola übertrieben positiv für das Immunsystem dar.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

In ihrem Blog „Grippewelle hat begonnen“ platziert die Myeniola GmbH das Nahrungsergänzungsmittel Eniola. Die Vitamine C und D sollen das Immunsystem stärken. Laut Anbieter ist Eniola dazu eine praktische Lösung. Mit dieser Darstellung vermittelt die Firma ich ihrem Blog, ihr Produkt stärke das Immunsystem und schütze somit vor einer Grippeinfektion. 
Inzwischen hat der Anbieter minimale Änderungen auf der Website vorgenommen und „Immunsystem stärken“ im Artikel entfernt. Nach wie vor ist auf der Übersichtsseite von „Immunsystem stärken“ die Rede. Auch die Abbildung weist aus Sicht von Lebensmittelklarheit auf einen starken Bezug zu einer Grippeinfektion hin.
Der Anbieter sollte die gesundheitsbezogenen Angaben in Verbindung mit der Produktwerbung und den Bezug zur Grippewelle streichen.

Im Blog-Artikel „Grippewelle hat begonnen – so schützt du dich effektiv!“ wird das Produkt Eniola damit beworben, dass es das Immunsystem bei Grippe stärkt. Das finde ich schon sehr weit hergeholt und kann doch so nicht erlaubt sein.
Verbraucherin aus Oranienburg vom 11.02.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale zum ursprünglichen Post

Unseriös: Mit übertriebenen Behauptungen vermittelt die Firma ich ihrem Blog, ihr Produkt stärke das Immunsystem und schütze somit vor einer Grippeinfektion. 

Darum geht’s:

Die Myeniola GmbH bewirbt auf ihrer Website ein einziges Produkt, das Nahrungsergänzungsmittel Eniola. Unter „Für dich“ – dein Blog-Magazin veröffentlicht die Firma saisonale Beiträge, in denen sie das Produkt Eniola als Vitamin- und Nährstoffversorgung anpreist. 
So lautet der Titel eines Beitrags im Januar 2025 „Grippewelle hat begonnen – so schützt du dich effektiv!“. Darunter steht „mit ein paar einfachen Maßnahmen kannst du dein Immunsystem stärken“. Im Blogbeitrag folgen nach allgemeinen Informationen zur Grippe im Winter „3 einfache Tipps für einen besseren Schutz“. Unter der Überschrift „Immunsystem stärken mit Vitamin C & D“ folgt nach allgemeinen Informationen zu den Vitaminen C und D sowie Ernährungstipps für den Alltag die Produktempfehlung: „Beispielsweise bietet Eniola praktische Lösung, um deinen Körper mit Vitaminen zu unterstützen.²“
Die Auflösung der hochgestellten 2 lautet: „Die in Eniola enthaltenen Vitamine C, A, D, E, B1, B2, B3, B5, B6, B7, B9, B12 Folsäure sowie Selen unterstützen die normalen Funktionen des Immunsystems, Energie, Psyche, Konzentration, Herz- Kreislaufsystem, Stoffwechsel, Knochen, Gelenke, Haut, Haare, Nägel“. 


Das ist geregelt: 

Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln sowie in der Werbung für Lebensmittel. Für die Vitamine A, C, D, B 6, B 12, Folat sowie Selen ist bei einer vorgeschriebenen Menge die Angabe „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ zugelassen.
Es dürfen nur Formulierungen verwendet werden, die sinngemäß dem zugelassenen Wortlaut entsprechen. 
So hat das Kammergericht Berlin im Jahr 2017 in einem Urteil klargestellt, dass „das Immunsystem stärken“ nicht gleichbedeutend sei mit „trägt zur normalen Funktion bei.
Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sind Aussagen, dass ein Lebensmittel einer Erkrankung vorbeuge, diese behandle oder heile, grundsätzlich verboten.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei den Aussagen im Blog-Beitrag handelt es sich um übertriebene gesundheitsbezogene Werbung für das Nahrungsergänzungsmittel. So ist die Produktwerbung geschickt im Beitrag mit zahlreichen allgemeinen Informationen rund um das Thema Schutz vor Grippe und Viren platziert. Insgesamt vermittelt der Beitrag daher eine Stärkung des Immunsystems bei Einnahme des beworbenen Produktes. Durch die Nennung der Grippewelle stellt der Anbieter einen Krankheitsbezug her, der in der Produktwerbung nicht erlaubt ist.
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit die Darstellung von Claims in der Fußnote aufgefallen. Diese gekürzte Form entspricht nicht den konkret zugelassenen Aussagen zu einzelnen Vitaminen. 

Fazit:

Der Anbieter sollte die gesundheitsbezogenen Angaben in Verbindung mit der Produktwerbung und den Bezug zur Grippewelle streichen. Außerdem sollte sie zugelassene Claims zutreffend wiedergeben.
 

Stellungnahme der Myeniola GmbH, Langenfeld

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:

Die Firma teilt mit, dass das Produkt die Vitamine C und D enthalte, die gemäß der Health-Claims-Verordnung gesundheitlich zugelassen sind und zur normalen Funktion des Immunsystems beitragen. Zusätzlich wurde eine Studie durchgeführt, die belege, dass der Vitamin D- und Folsäure-Status im Blut nach Einnahme des Produkts ansteige.

Ergebnis

Der Anbieter hat im Artikel minimale Änderungen vorgenommen und den Titel „Immunsystem stärken mit Vitamin C & D“ ersetzt durch „Vitamin C & D und unser Immunsystem“. Als weitere Ergänzung gibt es in diesem Absatz einem Claim zu den in Eniola enthaltenen Vitaminen und deren Beitrag auf eine normale Funktion des Immunsystems. Gleichzeitig weist der Anbieter unverändert mit seiner Fußnote auf zahlreiche gesundheitliche Einflüsse hin ohne Substanzen und Wirkungen zu unterscheiden. 
Auf der Übersichtsseite der Blog-Beiträge ist auch weiterhin von „Immunsystem stärken“ die Rede. 
Die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit hat die Lebensmittelüberwachung über den Anbieter informiert.