So haben Hersteller reagiert:

Unklare Angaben und übertriebene Gesundheits-Werbung für „Fermento Ø“ korrigiert

Änderung: Das Wasser für den alkoholfreien Aperitif kennzeichnete die Firma Splendido mal als „Mineralwasser“ dann als „Quellwasser“. Außerdem waren die beworbenen gesundheitlichen Effekte fragwürdig.
Geändert

Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.

In ihrem Online-Shop bewirbt die Firma Splendido einen alkoholfreien Aperitif mit dem Namen „Fermento Ø“. Dabei stammt das Wasser für das Getränk aus der Quelle der San Carlo Terme. Allerdings wechselten die Angaben, so dass einerseits von Mineralwasser und dann wieder von Quellwasser die Rede war. Hinter diesen Begriffen stehen aber unterschiedliche Qualitäten. Somit blieb unklar, welche Qualität das Wasser hatte. Außerdem bewarb der Händler positive gesundheitliche Wirkungen mit Aussagen wie „bereits in der Antike war das Wasser aus San Carlo ein Symbol für Gesundheit und für seine heilenden Eigenschaften bekannt“. Solche Darstellungen sind unseriös und wecken Erwartungen, die das Wasser nicht erfüllen kann. 
Die Angaben im Online-Shop hat der Händler überarbeitet und kennzeichnet nun einheitlich Mineralwasser. Die kritisierten gesundheitsbezogenen Angaben hat er entfernt.

Für das im Aperitif verwendete Quellwasser, das auch (fälschlicherweise?) als Mineralwasser bezeichnet wird, werden gesundheitliche Wirkungen beschrieben, die lediglich auf einer Studie beruhen, für die es aber keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen gibt.
Verbraucherin aus Siegburg vom 26.11.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Obwohl es zahlreiche Hinweise auf die Quelle des Wassers gibt, bleibt unklar, ob es sich dabei um Mineralwasser oder Quellwasser handelt. Außerdem sind die beworbenen positiven gesundheitlichen Wirkungen haltlos. Wasser kann solche Effekte nicht erfüllen.

Darum geht’s:

Der Händler vertreibt über seinen Shop Splendido-magazin.de das Produkt „Fermento“. Außerdem wirbt er mit „Ø Alkoholfreier Aperitif“. Weitere Angaben zum Getränk sind „Aus Kräutern und Blüten der Toskana“ sowie „Mit dem Quellwasser aus San Carlo Terme“. 
Unter der Überschrift „Quellwasser der San Carlo Terme“ stehen folgende Aussagen:

  • „Dieses natürliche Mineralwasser, das aus den Apuanischen Alpen fließt, ist bekannt für seine Reinheit und seinen ausgewogenen Elektrolytgehalt [1].“
  • „Bereits in der Antike war das Wasser aus San Carlo ein Symbol für Gesundheit und für seine heilende Eigenschaften bekannt.“
  • „Auch die moderne Wissenschaft erforscht seit Längerem die positiven Eigenschaften dieses besonderen Mineralwassers. Untersuchungen zur regelmäßigen Einnahme des San Carlo Wassers deuten darauf hin, dass es auf verschiedenste Weise deutlich zur Verbesserung des Wohlbefindens beitragen kann:“
  • „Unterstützung der Gefäße: Es kann helfen, die gesunde Funktion der Blutgefäße zu erhalten und die vaskuläre Funktion zu verbessern [2].“
  • „Natürlicher Schutz: Es zeigt antioxidative Eigenschaften, die dem Körper helfen, sich von reaktiven Sauerstoffspezies (ROS) zu entgiften [1], [2].“
  • „Gefühl der Balance: Es unterstützt die Milderung von chronischen, altersbedingten Entzündungsprozessen („Inflammaging“) [1], [3].“

Die Ziffern führen zu „wissenschaftlichen Fußnoten“, die sich im unteren Abschnitt der Seite befinden. Dabei handelt es sich um Ergebnisse aus einer „präklinischen Studie“ aus dem Jahr 2024. Präklinische Studien erfolgen an Tieren und/oder im Labor. Es handelt sich nicht um Studien mit Menschen. 
Nach dem Begriff „Zutaten“ folgt eine Beschreibung des Getränkes als „Aufguss mit Mineralwasser der San Carlo Quelle Aurelia“. Neben Wasser besteht das alkoholfreie Getränk aus Zucker, pasteurisierte Hefekulturen, Ingwer, Wildkräuter, Zitronenschale und grünen Tee.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung sowie Eigenschaften und Wirkungen. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Nach der Mineralwasser- und Tafelwasser-Verordnung gelten bei Mineralwasser strengere Anforderungen als bei Quellwasser. Beide stammen aus unterirdischen Quellen, aber nur für natürliches Mineralwasser muss beispielsweise die Quelle amtlich anerkannt sein. Außerdem sind Verwechslungen auszuschließen. 

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Für Wasser im Allgemeinen sind folgende Angaben zugelassen:

  • „trägt zur Erhaltung normaler körperlicher und kognitiver Funktionen bei“
  • „trägt zur Erhaltung einer normalen Regulierung der Körpertemperatur bei“.

Für dieses spezielle Wasser wurden keine gesundheitsbezogenen Angaben beantragt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Firma Splendido bewirbt das Wasser der San Carlo Terme massiv als besondere und sogar als gesundheitsfördernde Zutat. Unklar bleibt aber, ob das Getränk Mineralwasser oder Quellwasser enthält. Das macht einen Unterschied: Denn für Mineralwasser gelten strengere Anforderungen. Dementsprechend muss das Wasser auch einheitlich gekennzeichnet sein. Das ist hier nicht der Fall.  
Außerdem ist die Werbung in Bezug auf die gesundheitlichen Wirkungen des Wassers haltlos: Hinweise auf positive Wirkungen in der Antike und der Bezug zur modernen Wissenschaft sollen die Aussagen glaubwürdig erscheinen lassen. Als wissenschaftlicher Nachweis reicht die Studie aber bei Weitem nicht. Wer mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben will, muss sich an die strengen rechtlichen Vorgaben halten. 

Zusätzlich ist der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Bezeichnung des Getränks nicht von den verwendeten Zutaten zu unterscheiden ist.

Fazit:

Der Anbieter sollte eine zutreffende Bezeichnung für das Wasser verwenden und sämtliche gesundheitsbezogenen Aussagen im Online-Shop entfernen. Die Bezeichnung des Getränks sollte sich nicht unter dem Begriff „Zutaten“ verstecken.

Stellungnahme der Splendido Gottschall & Lauenstein GbR, München

Kurzfassung:
Das verwendete Wasser ist ein in der EU amtlich anerkanntes natürliches Mineralwasser (Richtlinie 2009/54/EG). Der Vorwurf der falschen Bezeichnung ist damit unbegründet. Wir haben jedoch die inkonsistente Nutzung der Begriffe „Quellwasser“ und „Mineralwasser“ korrigiert, um Missverständnisse auszuschließen. Gesundheitsbezogene Aussagen wurden entfernt und die Zutatenliste formal an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.

Ergebnis

Der Anbieter hat mehrere Korrekturen im Online-Shop vorgenommen und kennzeichnet nun einheitlich „Mineralwasser“. Außerdem hat er die gesundheitsbezogenen Aussagen entfernt sowie die Darstellung des Zutatenverzeichnisses überarbeitet.