Bezeichnung „naturelle“ weckt falsche Erwartung an den Kohlensäuregehalt
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma Friedrich Lütvogt bezeichnet die Sorte des natürlichen Mineralwassers aus der Auburg Quelle als „naturelle“. Im Handel sind zur Beschreibung des Kohlensäuregehaltes die Begriffe „Classic“, „Sprudel“, „Medium“, „Still“ und „Naturell(e)“ üblich. Nach einer Recherche von Lebensmittelklarheit verwenden viele Brunnen die Bezeichnung „Still“ oder „Naturell(e)“ für ein natürliches Mineralwasser ohne Kohlensäure. Dass hier der Mineralbrunnen Auburg Quelle mit „naturelle“ ein mit sehr wenig Kohlensäure versetztes natürliches Mineralwasser meint, steht zwar auf der Schauseite der Flasche, jedoch in sehr kleiner Schrift halbkreisförmig über dem Firmenlogo. Das können Verbraucher:innen leicht übersehen und ein Mineralwasser ohne Kohlensäure erwarten.
Das Unternehmen sollte das kohlensäurehaltige Mineralwasser nicht als „naturelle“ bezeichnen.
Beschwerde
In roter Schrift steht dick drauf „naturelle“ meiner Kenntnis nach ein Wasser ohne Kohlensäure. Beim Trinken habe ich dann Kohlensäure vernommen und mir die Flasche genau angeschaut. Klein in gebogener Schrift steht drauf „mit sehr wenig Kohlensäure versetzt“.
Meiner Recherche nach muss ein Wasser, das mit Naturell oder auch Naturelle bezeichnet wird, unbehandelt sein.
Verbraucher aus Diepholz vom 29.07.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Bezeichnung „naturelle“ passt nicht für ein Mineralwasser, das mit Kohlensäure versetzt ist.
Darum geht’s:
Auf dem Etikett der Schauseite des Mineralwassers springt mittig in großer Schrift der Produktname „Auburg naturelle“ ins Auge. Darunter steht sehr viel kleiner „Gutes Wasser braucht der Mensch“ und darüber noch viel kleiner geschrieben halbkreisförmig die Bezeichnung „Natürliches Mineralwasser mit sehr wenig Kohlensäure versetzt“.
Der Verbraucher kennt den Begriff „naturelle“ für ein Mineralwasser ohne Kohlensäure und ärgert sich über die Kohlensäure im Wasser.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffend, leicht verständlich und gut lesbar sein.
Die Mineral und Tafelwasser Verordnung unterscheidet für natürliches Mineralwasser die vier Bezeichnungen:
- „natürliches Mineralwasser“
- „natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser“
- „natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt“ und
- „natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt“.
Letzteres bezeichnet ein Wasser, das mit Kohlendioxid versetzt wurde, das nicht aus dem Quellvorkommen stammt.
Die Begriffe „Classic“, „Sprudel“, „Medium“, „Still“ und „Naturell(e)“ sind nicht gesetzlich geregelt.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Kohlensäure im Mineralwasser „Auburg naturelle“ ärgert Verbraucher:innen nachvollziehbar. Die Begriffe „Classic“, „Sprudel“, „Medium“, „Still“ und „Naturell(e)“ sind am Markt üblich und gelernt. Das belegt auch eine Online-Marktstichprobe von Lebensmittelklarheit über elf Mineralwasser mit der Bezeichnung „Naturell(e)“. Alle so bezeichneten Wässer enthielten keine Kohlensäure. Der Begriff „naturelle“ ist daher ungeeignet für Mineralwasser mit Kohlensäurezusatz.
Fazit:
Das Unternehmen Friedrich Lütvogt sollte das kohlensäurehaltige Mineralwasser nicht als „naturelle“ bezeichnen.
Stellungnahme der Friedrich Lütvogt GmbH & Co. KG, Wagenfeld
Kurzfassung:
Der Kohlensäuregehalt in „Auburg Naturelle" ist als sehr gering einzuordnen. Direkt auf der Vorderseite des Etiketts wird mit dem Hinweis „Natürliches Mineralwasser mit sehr wenig Kohlensäure versetzt" deutlich auf die Verwendung von Kohlensäure hingewiesen. Eine Irreführung im Hinblick auf den Zusatz von Kohlensäure ist daher ausgeschlossen.