Das ärgert beim Einkauf:

Pflanzen abgebildet, obwohl nichts Pflanzliches enthalten ist

Das „Collagen Pulver“ der Firma Natural Elements besteht aus einer Zutat: Kollagen vom Rind. Das wird beim Angebot auf den ersten Blick nicht deutlich.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Firma Natural Elements bietet im Shop ein „Collagen Pulver“ als Nahrungsergänzung an. Auf der abgebildeten Packung sind unterschiedliche Blätter und Pflanzenteile zu sehen. Da aber ausschließlich Rinderkollagen in der Packung steckt, passen die Abbildungen nicht. Auch die Bezeichnung als „Nahrungsergänzungsmittel mit Kollagen“ ist ungünstig, wenn es nur eine Zutat gibt. Außerdem vermittelt der Anbieter mit seinen „Produktinformationen“ positive Effekte für Muskeln und Haut. Dabei soll das Produkt „zusätzlich unterstützen“. Klare Aussagen macht die Firma dazu nicht und eine Wirkung ist auch gar nicht zu erwarten. 
Der Anbieter sollte die abgebildeten Pflanzen auf der Packung entfernen und eindeutig über den Inhalt informieren. Außerdem sollte er die Wirkungsversprechen streichen.

Am Angebot Natural Elements Collagen ärgert mich:
Pflanzen großflächig auf der Vorderseite, obwohl es sich um ein tierisches Erzeugnis vom Rind handelt.
Es wird als „Nahrungsergänzungsmittel mit Collagen“ ausgelobt, obwohl als einzige Zutat Kollagenhydrolysat angegeben wird. […]
Auf der Verkaufsseite wird in den off-Label Claims mit Heilversprechen gearbeitet (“Fitness- und Beautygoals”). Diese Claims können nur im Kontext mit einem Erfolg nach Verzehr gemeint und verstanden werden.
Verbraucher aus Krefeld vom 19.08.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Packung enthält ausschließlich Rinderkollagen als Pulver. Da passen weder die abgebildeten Pflanzen noch die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel mit Collagen“, die eine weitere Zutat erwarten lassen. Außerdem ist die Werbung mit positiven Effekten für Muskeln und Haut vollkommen übertrieben.

Darum geht’s:

Die Natural Elements GmbH bietet in ihrem Online-Shop Collagen Pulver an. Auf der abgebildeten Verpackung sind zahlreiche grüne Blätter zu sehen sowie der Schriftzug „Collagen“. Weitere Angaben sind „Geschmacksneutral“ und „+ Mit Markenrohstoff Verisol®“. 
Unter der Abbildung folgen „Produktinformationen“ mit der Überschrift „Für Fitness– und Beauty Goals“: Hier beschreibt die Firma zunächst allgemein das Älterwerden und das Protein Kollagen. Danach folgt der Hinweis zum Produkt: „Zum Glück bist du aber nicht allein auf die körpereigene Herstellung angewiesen. Um dich zusätzlich zu unterstützen, gibt es unser hochwertiges, geschmacksneutrales Collagen Pulver. Egal, ob du dein frisches Aussehen oder deine Muskeln an aktiven Tagen unterstützen willst: Ab jetzt bist du bestens versorgt!“
In einem weiteren Absatz „Inhaltsstoffe“ bezeichnet der Anbieter das Produkt als „Nahrungsergänzungsmittel mit Kollagen“. Direkt darunter steht „Zutaten“ und „Kollagenhydrolysat (Rind)“ sowie der Markenname „Verisol®“. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über Eigenschaften und Wirkungen sowie die Methode der Herstellung oder Erzeugung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Für Kollagen wurden eingereichte Angaben in Bezug auf Gelenke und die Haut bereits abgelehnt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Abbildung von Pflanzen ist auf der Packung absolut unpassend: Es handelt sich um ein Pulver aus Rinderkollagen, das nichts Pflanzliches enthält. Es gibt auch keine weiteren Zutaten, obwohl der Anbieter mit dem Hinweis „+ Mit Markenrohstoff Verisol®“ wirbt. Tatsächlich klingt dieser Hinweis nach einem zusätzlichen speziellen Wirkstoff, der aber nicht vorhanden ist. Insgesamt sind die Angaben zum Produkt im Shop intransparent. 
Und unter „Produktinformationen“ stehen auch keine konkreten Informationen zum Produkt. Im Gegenteil: Der Anbieter bewirbt positive Effekte für die Gesundheit, und zwar für Muskeln und Haut. Da für Kollagen bereits beantragte Claims abgelehnt wurden, dürfen Anbieter auch nicht damit werben. 

Zusätzlich sind der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit weitere kritische Werbeaussagen unter dem Stichwort „Wissenswertes“ aufgefallen. Unter der Überschrift „Funktionen von Kollagen im Körper“ bewirbt die Firma konkrete Wirkungen, beispielsweise auf Gelenke und Muskelaufbau“. Auch für diese Aussagen fehlen zugelassene gesundheitsbezogene Angaben oder wurden bereits abgelehnt.

Fazit:

Der Anbieter sollte die abgebildeten Pflanzen auf der Packung entfernen und eindeutig über den Inhalt informieren. Außerdem sollte er die gesundheitsbezogene Werbung streichen.  

Stellungnahme der Natural Elements GmbH, Düsseldorf

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 23. September 2025 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Die Redaktion von Lebensmittelklarheit hat aufgrund der Kennzeichnungsmängel die zuständige Lebensmittelüberwachung über den Anbieter informiert.