Das ärgert beim Einkauf:

Tetesept Folsäure 800 Depot

Das Produkt wird für die Schwangerschaft beworben, enthält aber für Schwangere zu viel Niacin.
getaeuscht

Dass Nahrungsergänzungsmittel „Folsäure 800 Depot“ enthält neben hochdosierter Folsäure auch weitere B-Vitamine in hoher Dosierung bezogen auf die angegebenen Referenzwerte auf der Verpackung. Bislang fehlen gesetzliche Regelungen für Höchstwerte bei Vitaminen und Mineralstoffen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt ab bestimmten Mengen freiwillige Hinweise, zum Beispiel für Niacin bei Schwangeren. Mit diesem Produkt wendet sich der Anbieter an verschiedene Zielgruppen, darunter auch Schwangere.
Ein Hinweis, dass das Nahrungsergänzungsmittel aufgrund des hohen Gehaltes an Vitamin B3 oder Niacin für Schwangere ungeeignet ist, fehlt dagegen.
Der Hersteller sollte aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes das Produkt nicht für die Schwangerschaft bewerben.

Auf dem Nahrungsergänzungsmittel ist kein Warnhinweis angegeben, dass dieses nicht für Schwangere geeignet ist, obwohl es die empfohlene Dosis an Niacin damit deutlich überschreitet. Siehe Webseite des BfR.
Verbraucherin aus Ingolstadt vom 27.04.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Dass Nahrungsergänzungsmittel „Folsäure 800 Depot“ enthält neben hochdosierter Folsäure auch weitere B-Vitamine in hoher Dosierung bezogen auf die angegebenen Referenzwerte auf der Verpackung. Bislang fehlen gesetzliche Regelungen für Höchstwerte bei Vitaminen und Mineralstoffen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt ab bestimmten Mengen freiwillige Hinweise, zum Beispiel für Niacin bei Schwangeren. Mit diesem Produkt wendet sich der Anbieter an verschiedene Zielgruppen, darunter auch Schwangere.
Ein Hinweis, dass das Nahrungsergänzungsmittel aufgrund des hohen Gehaltes an Vitamin B3 oder Niacin für Schwangere ungeeignet ist, fehlt dagegen.
Der Hersteller sollte aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes das Produkt nicht für die Schwangerschaft bewerben.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite kennzeichnet der Anbieter das Nahrungsergänzungsmittel „Folsäure 800 Depot“ mit dem Hinweis „für Herz, Zellteilung, Blutbildung und einen gesunden Homocysteinstoffwechsel“. Neben „800 µg Folsäure“ enthält das Präparat auch „alle B-Vitamine“, namentlich „20 µg Vitamin B12“.

Auf der Rückseite stehen folgende Angaben:

  • Ein erhöhter Bedarf kann bei unausgewogener Ernährung, in der Schwangerschaft, oder zunehmendem Alter entstehen.
  • unterstützt das Wachstum des mütterlichen Gewebes während der Schwangerschaft dank Folsäure

Die anschließende Tabelle zeigt die jeweils enthaltenen Mengen der einzelnen B-Vitamine pro Tablette und deren Anteil an den Referenzwerten für die tägliche Zufuhr gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung auf (NRV).

  • Vitamin B 3 – Niacin          54 mg, (338 % NRV)
  • Vitamin B 9 – Folsäure      800 µg, (400 % NRV).

Auf der Verpackungsseite kennzeichnet der Anbieter unter den „Zutaten“ die Verzehrsempfehlung von einer Tablette täglich. Die Verpackungsseite enthält weitere Pflichtangaben wie die Bezeichnung des Produktes und unter anderem farblich abgesetzt der Begriff „Hinweise“. Darunter steht auch ein Hinweis, dass „die empfohlenen tägliche Verzehrsmenge nicht überschritten werden darf“. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die LMIV führt in einer Tabelle Vitamine und Mineralstoffe auf sowie deren Referenzmengen. Für Niacin liegt der Wert bei 16 Milligramm, für Folsäure bei 200 Mikrogramm.

In einer Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel aus 2002 steht, dass europaweit Höchst- und Mindestmengen bezogen auf die vom Hersteller angegeben Tagesdosis festgelegt werden sollen.
Bislang gibt es keine gesetzliche Regelung dazu.

Für den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln gibt es Höchstmengenvorschläge vom Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR). Diese hat das BfR in aktualisierter Form im März 2021 veröffentlicht.
Für Niacin empfiehlt das BfR eine Höchstmenge von 160 Milligramm pro Tagesverzehrempfehlung, also das Zehnfache der Referenzmenge von 16 Milligramm. Für Nahrungsergänzungsmittel mit mehr als 16 Milligramm Niacin pro Tagesdosis empfiehlt das BfR einen Hinweis, dass „Schwangere auf die Einnahme solcher Produkte verzichten sollten (ggf. unter Angabe der Gründe dafür)“. Bei überhöhter zusätzlicher Einnahme von Niacin kann es laut BfR zu verschiedenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen, darunter Hautrötungen und Hitzegefühl bis hin zu Durchfall und Erbrechen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aufmachung des Nahrungsergänzungsmittels vermittelt mit den Angaben „Depot“ und „hochdosiert“ eine mehr als ausreichende Versorgung mit Folsäure. Diese Information kann für Schwangere ausschlaggebend für ihre Kaufentscheidung sein, zumal das Produkt auf der Rückseite für die Verwendung in der Schwangerschaft empfohlen wird. Obwohl als „Folsäure“-Präparat beworben, enthält das Produkt auch alle anderen B-Vitamine wie die Abbildung auf der Schauseite zeigt. Dementsprechend informiert die Nährstofftabelle auf der Rückseite über alle enthaltenen B-Vitamine und deren Mengen. Dazu zählt auch Vitamin B3 oder Niacin.

Mit 54 Milligramm Niacin pro Tablette übersteigt das Nahrungsergänzungsmittel um mehr als das Dreifache den vom BfR empfohlenen Höchstwert für Schwangere. Aus unserer Sicht ist es daher unverantwortlich und absolut unverständlich auf den freiwilligen Hinweis für Schwangere zu verzichten.

Fazit:

Der Hersteller sollte aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes das Produkt nicht für die Schwangerschaft bewerben.

Stellungnahme der Merz Consumer Care GmbH, Frankfurt am Main

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 03.05.2021 liegt bisher keine Antwort vor.