Sind Eisentabletten Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel?
Frage
Auf der Verpackung von Eisentabletten (Eisen plus Vitamin C) steht groß "Hochdosiertes Arzneimittel" drauf. Soweit ich weiß, sind solche Produkte doch Nahrungsergänzungsmittel und somit Lebensmittel. Arzneimittel müssen ja ein Zulassungsverfahren durchlaufen und dürfen ausschließlich in Apotheken verkauft werden. Hierbei handelt es sich doch nicht um ein Arzneimittel, denn es wird in der Drogerie verkauft - die Kennzeichnung ist damit doch falsch und unzulässig, oder?
Verbraucherin aus Hamburg vom 13.07.2025
Antwort
Eisentabletten gibt es sowohl als Nahrungsergänzungsmittel als auch als Arzneimittel. Leider ähneln sich solche Produkte häufig in der Aufmachung und stehen in Drogerien, Apotheken und Supermärkten im selben Regal. Die Kennzeichnung als Arzneimittel muss aber stimmen.
Wie Sie richtig schreiben, gibt es grundlegende Unterschiede zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln:
- Nahrungsergänzungsmittel zählen zu den Lebensmitteln. Sie dienen zur Ergänzung der Ernährung gesunder Menschen. Hersteller müssen die Produkte beim Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anzeigen. Die Inhaltsstoffe oder deren Wirksamkeit werden aber vor dem Verkauf nicht überprüft. Für die Sicherheit ist die Hersteller- oder Anbieterfirma verantwortlich. Für die Inhaltsstoffe, zum Beispiel Vitamine oder Mineralstoffe, sind keine Höchstmengen festgelegt.
- Arzneimittel sind zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bestimmt. Sie müssen vor dem Verkauf zugelassen werden. Hersteller müssen dafür die Sicherheit und Wirksamkeit der Produkte belegen. Die Zulassung erfolgt durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder die Europäische Zentralbehörde (EMA). Im Zulassungsverfahren wird auch die Dosierung aller Inhaltsstoffe geprüft und exakt festgelegt.
Weitere Informationen zum Unterschied zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
In Drogerien und Supermärkten dürfen ausschließlich freiverkäufliche Arzneimittel angeboten werden. Das sind in Mittel, die nicht dazu bestimmt sind, Krankheiten oder Körperschäden zu heilen, sondern beispielsweise Krankheiten vorbeugen oder Organfunktionen unterstützen sollen. Auch Mittel für bestimmte Anwendungsgebiete wie Husten sind freiverkäuflich, sowie Arzneitees und Pflanzenzubereitungen. So können auch Vitaminpräparate als Arzneimittel in Drogerien verkauft werden.
Ob Sie ein Arzneimittel oder ein Nahrungsergänzungsmittel vor sich haben, muss eindeutig auf dem Etikett stehen.
Sie finden auf der Verpackung also wörtlich die Bezeichnung „Arzneimittel“ oder „Nahrungsergänzungsmittel“ Allerdings muss dies nicht auf der Vorderseite stehen.
Bei einem Nahrungsergänzungsmittel finden Sie das für Lebensmittel typische Zutatenverzeichnis. Außerdem müssen die Mengen der charakteristischen Nährstoffe, zum Beispiel Eisen und Vitamin C, auf der Verpackung stehen. Auch die Angabe der empfohlenen täglichen Verzehrsmenge ist vorgeschrieben. Außerdem sind folgende Hinweise verpflichtend:
- ein Warnhinweis, dass die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge nicht überschritten werden darf,
- ein Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind sowie
- ein Hinweis zur Aufbewahrung außerhalb der Reichweite von Kindern.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sind Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel teilweise leicht zu verwechseln. Firmen sollten die Bezeichnung der Produkte deutlich auf der Vorderseite kennzeichnen. Händler sollten die Produkte außerdem möglichst in unterschiedlichen Regalen anbieten.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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