Steinhaus Steinpilz-Champignon-Tortelli
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Im Produktnamen stehen die Steinpilze vor den Champignons und lassen daher einen höheren Anteil Steinpilze erwarten. Nach der Position im Zutatenverzeichnis enthalten die Tortelli jedoch mehr Champignons. Wieviel im Einzelnen von den Pilzarten enthalten ist, war unklar.
Die Steinhauser GmbH kennzeichnet nach einer Abmahnung die Menge für Champignons mit zehn Prozent und die Steinpilze mit sieben Prozent.
Der Produktname passt nach wie vor nicht zu den Mengen vorhandener Champignons und Steinpilze.
Beschwerde
Ich frage mich, wieso der Hersteller dieses Produkt "Steinpilz-Champignon-Tortelli" nennen darf. Es wird doch aus der Reihenfolge der Zutatenliste ganz offensichtlich, dass mehr Champignons als Steinpilze darin enthalten sind?!
Verbraucher aus Haan vom 24.03.2021
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Mehr Champignons als Steinpilze stecken laut Zutatenliste in der Speisepilzmischung. Das passt nicht zum Produktnamen, der Steinpilze zuerst nennt.
Darum geht’s:
Die Schauseite nennt das Produkt „Steinpilz-Champignon-Tortelli“ und bildet diese Pilzsorten ab. Die Rückseite bezeichnet das Produkt als „Frische Teigwaren mit 40 % pilzhaltiger Füllung“. Die Zutatenliste führt die enthaltenen Pilze als „Speisepilzmischung 17 %“ auf und erläutert deren Zusammensetzung in Klammern durch „Champignons, Steinpilze“.
Eine mengenmäßige Angabe zu Steinpilzen und Champignons erfolgt nicht.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Für die Angabe der Zutaten schreibt die Verordnung vor, diese in einer Zutatenliste in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils anzugeben.
Des Weiteren sind Mengenangaben für Zutaten vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt oder durch Worte, Bilder oder graphische Darstellung hervorgehoben sind.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Produktname „Steinpilz-Champignon-Tortelli“ lässt erwarten, dass mehr Steinpilze als Champignons enthalten sind, was nicht zutrifft.
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit die fehlende Mengenkennzeichnung für die auf der Verpackung genannten und abgebildeten Steinpilze und Champignons aufgefallen. Eine Mengenkennzeichnung für eine „Speisepilzmischung“ reicht aus unserer Sicht nicht.
Fazit:
Der Hersteller sollte den Produktnamen an die Zusammensetzung des Produkts anpassen sowie die Mengenanteile der Pilzsorten offen legen.
Stellungnahme der Steinhaus GmbH, Remscheid-Lennep, 2022
Die Verbraucherzentrale hat uns darauf hingewiesen, bei unserem Produkt ‚Steinhaus Steinpilz-Champignon-Tortelli‘ konkrete Mengenangaben zu den Zutaten ‚Steinpilz‘ und ‚Champignons‘ zu ergänzen. Wir haben uns gegenüber der Verbraucherzentrale verpflichtet, die gewünschten Angaben zu ergänzen, und haben unsere Etiketten überarbeitet.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Steinhaus GmbH am 09.09.2021 wegen Verstoßes gegen die Lebensmittelinformationsverordnung abgemahnt. Am 04.10.2021 hat der Anbieter die Unterlassungserklärung unterzeichnet und zugesichert nicht länger die Teigwaren mit pilzhaltiger Füllung ohne jeweils die Menge der beworbenen Zutaten Champignons und Steinpilze anzugeben. Für den Abverkauf gilt eine Umstellungsfrist bis 29.01.2022.