Das ärgert beim Einkauf:

St. Dalfour Erdbeeren Fruchtaufstrich

Die Werbeaussagen wie „zu 100 % aus Früchten“ und „ohne raffinierten Zucker“ vermitteln eine übertrieben positive Zusammensetzung für den mit Saftkonzentraten gesüßten Aufstrich.
getaeuscht

Mit Werbeaussagen wie „nur mit Trauben und Früchten gesüßt“ und „ohne raffinierten Zucker“ vermittelt der Anbieter ein positives Bild hinsichtlich der verwendeten Zutaten aus Früchten und des Zuckergehaltes. Tatsächlich enthält der Fruchtaufstrich Saftkonzentrate zum Süßen und unterscheidet sich weder im Zuckergehalt noch hinsichtlich des Verzichts auf Aromen von vielen anderen Fruchtaufstrichen. 
Der Hersteller sollte die Aufmachung so wählen, dass kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entsteht und die Werbeaussagen „ohne raffinierten Zucker“ und „ohne künstliche Aromen“ entfernen.

Auf dem St. Dalfour Glas mit Fruchtaufstrich steht „Nur mit Trauben und Früchten gesüßt“ – aber dann doch Saftkonzentrat. Diese Konzentrate sind ja eigentlich ZUCKER! […]
Und dann sagen sie noch zu „100 % aus Früchten“ und „ohne raffinierten Zucker“ und „ohne künstliche Aromen“ – das ist doch Standard! Das ist für meinen Geschmack etwas zu viel Marketing.
Verbraucherin aus Düsseldorf vom 17.03.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Werbeaussagen vermitteln ein positives Bild über die Zusammensetzung des Fruchtaufstrichs. Tatsächlich unterscheidet sich das Produkt weder im Zuckergehalt noch hinsichtlich des Verzichts auf Aromen von vielen anderen Fruchtaufstrichen. 

Darum geht’s:

Auf der Schauseite des Fruchtaufstrichs steht in großer Schrift „Erdbeeren“ und etwas kleiner darunter „Fruchtaufstrich“. Unter den abgebildeten Erdbeeren folgen die Hinweise „Nur mit Trauben und Früchten gesüßt“ und „zu 100 % aus Früchten“. 
Laut Zutatenliste stecken 51 Prozent Erdbeeren im Glas. Als weitere Zutaten nennt der Hersteller 48,3 Prozent Fruchtsaftkonzentrate aus Trauben und Datteln sowie Geliermittel Pektin und Zitronensaft.
Der Zuckergehalt liegt bei 47 Prozent.
Auf dem Etikett wirbt der Anbieter unter anderem mit folgenden Aussagen:
•    ohne raffinierten Zucker
•    ohne künstliche Aromen

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach der Health-Claims-Verordnung ist die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ erlaubt, wenn dem Produkt kein Zucker zugesetzt wurde oder es irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält. Wenn das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthält, sollte das Etikett den Hinweis tragen: „Enthält von Natur aus Zucker“.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbeaussage auf der Schauseite „nur mit Trauben und Früchten gesüßt“ und zu „100 % aus Früchten“ vermitteln eine andere Zusammensetzung für das Produkt. Tatsächlich besteht der Fruchtaufstrich nur zu knapp 51 Prozent aus Erdbeeren, der Rest sind keine Früchte, sondern Saftkonzentrate zum Süßen sowie Pektin und Zitronensaft. Somit besteht der Fruchtaufstrich fast zur Hälfte aus Saftkonzentraten, die – im Unterschied zu Trauben und Früchten – einen erheblichen Zuckergehalt aufweisen. Vor diesem Hintergrund passt auch die Werbung „ohne raffinierten Zucker“ nicht: Diesen Hinweis können Verbraucher:innen mit einem niedrigeren Zuckergehalt in Verbindung bringen, was jedoch nicht zutrifft.
Außerdem steckt mit Pektin ein Zusatzstoff im Aufstrich, der zwar aus Äpfeln isoliert wurde, mit der ursprünglichen Frucht aber nicht mehr viel gemein hat.
Des Weiteren wirbt der Anbieter mit dem Verzicht auf künstliche Aromen. In einer Marktbegehung hat Lebensmittelklarheit festgestellt, dass Hersteller Fruchtaufstrichen üblicherweise kein Aroma zusetzen. 

Fazit:

Der Hersteller sollte die Aufmachung so wählen, dass kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entsteht und die Werbeaussagen „ohne raffinierten Zucker“ und „ohne künstliche Aromen“ entfernen.

Stellungnahme der St. Dalfour Deutschland GmbH, Niederkassel

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die Zutatenliste enthält 51 % Erdbeeren, Fruchtsaftkonzentrate aus Trauben und Datteln als Süßungszutaten, Zitronensaft zur Säuerung und Pektin als Geliermittel. Folglich stammen 100 % der Zutaten aus Früchten, und es wird keine weitere Zutat wie reiner Zucker, z.B. aus Rüben, Zuckerrohr oder Mais, hinzugefügt. Daher ist die Angabe „100 % aus Früchten“ nicht irreführend.