Das ärgert beim Einkauf:

St. Dalfour Fruchtaufstrich Feige

Fast die Hälfte des Feigen-Aufstrichs mit dem Hinweis „zu 100 % aus Früchten“ besteht aus Saftkonzentraten anderer Früchte.
getaeuscht

Die Aufmachung des Fruchtaufstrichs mit „Traditionell überlieferter französischer Rezeptur“ kann den Eindruck vermitteln, dass der Fruchtaufstrich mit der Angabe „Zu 100 % aus Früchten“ aus den abgebildeten Feigen besteht. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale wird nicht ausreichend klar, dass lediglich 51 Prozent der beworbenen Frucht im Glas stecken. Der Rest sind andere Zutaten zum Süßen aus Saftkonzentraten sowie Zitronensaft und Pektin, die im Ursprung aus Früchten stammen.
Der Hersteller sollte die Aufmachung so wählen, dass kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entsteht.

Vorne auf dem Etikett steht: "zu 100 % aus Früchten" so dass der Verbraucher davon ausgehen muss, dass es sich um 100 % Fruchtanteil (Feigen) handelt. Beim Blick auf die Zutatenliste auf der Rückseite erkennt man lediglich 51 % Feigenanteil.
47,5 Prozent sind Fruchtsaftkonzentrat. Die auffallende zylindrische Gläserform sowie die Länderangabe (France), die ungewöhnliche Gewichtsangabe (284 Gramm) und Plastikverpackung um den Deckel suggerieren dem Verbraucher, dass es sich um ein besonderes Produkt handelt. Die Designer haben ihren Job hier wirklich gut gemacht. Dennoch: mehr Schein als Sein.
Verbraucher aus Dortmund vom 24.08.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Auf der Vorderseite des Fruchtaufstrichs steht in großer Schrift „Feigen“ und etwas kleiner „zu 100 % aus Früchten“. Darunter sind Feigen abgebildet. Die weiteren Hinweise zur Zusammensetzung lauten: „Traditionell überlieferte französische Rezeptur“ und „Nur mit Traubensüße und Früchten gesüßt.“
Laut Zutatenliste stecken 51 Prozent Feigen im Glas. Als weitere Zutaten nennt der Hersteller mit einem Anteil von 47,5 Prozent Fruchtsaftkonzentrate aus Trauben, Datteln und Ananas sowie die Zutaten Zitronensaft und Geliermittel Pektin.
Somit besteht der Fruchtaufstrich zu 51 Prozent aus der Feige, aber auch zu 47,5 Prozent aus Saftkonzentraten weiterer Früchte, darunter Trauben.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Es ist üblich, dass auf Fruchtaufstrichen der Fruchtanteil auf der Schauseite steht, denn er ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal. Die Angabe „Zu 100 % aus Früchten“ können Verbraucherinnen und Verbraucher daher als Angabe des Fruchtanteils im Produkt verstehen. Dass fast die Hälfte des Feigen-Produkts aus zuckerreichen Saftkonzentraten zum Süßen besteht, ist unserer Meinung nach nicht verständlich. Außerdem steckt mit Pektin ein Zusatzstoff im Aufstrich, der zwar aus Äpfeln isoliert wurde, mit der ursprünglichen Frucht aber nicht mehr viel gemein hat.

Dies zeigt auch eine Verbraucherstudie von Lebensmittelklarheit aus 2018: Danach beziehen Verbraucher Angaben wie „100 % aus Früchten“ auf die Früchte als solche und nicht auf Zutaten wie Zitronensäure, Pektin oder Fruchtsüße.

Fazit:

Der Hersteller sollte die Aufmachung so wählen, dass kein falscher Eindruck über die Zusammensetzung entsteht.

Stellungnahme der St. Dalfour Deutschland GmbH, Niederkassel

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die Etikettierung des Fruchtaufstrichs entspricht grundsätzlich den Anforderungen. Alle vorgeschriebenen Angaben sind auf dem Rückenetikett vorhanden. Die Zutatenliste enthält neben 51 Prozent Feigen Fruchtsaftkonzentrate aus Trauben und Datteln (zusammen 47,6 Prozent) als Süßungszutat, Zitronensaft zur Säuerung, Pektin als Geliermittel. Folglich stammen 100 Prozent der Zutaten aus Früchten.