„Ohne Zuckerzusatz“ prominent auf der Packung – Hinweise auf Süßungsmittel dagegen klein und unauffällig platziert
Zusammenfassung
Dass Dr. Oetker auf Zucker verzichtet, ist auf der Packung auf den ersten Blick erkennbar. Dennoch ist das „Vitalis Müsli Knusper Nüsse & Kerne“ gesüßt. Es enthält das Süßungsmittel Maltitsirup, was erst im Zutatenverzeichnis deutlich wird. Die kleingedruckten Hinweise auf Süßungsmittel sind nach Ansicht von Lebensmittelklarheit allesamt geradezu versteckt.
Dr. Oetker sollte bereits auf der Schauseite in unmittelbarer Nähe und in deutlicher Schrift zu der Werbung „ohne Zuckerzusatz“ darauf hinweisen, womit das Müsli stattdessen gesüßt ist.
Beschwerde
Beim Dr. Oetker Vitalis Müsli ohne Zuckerzusatz Knusper Nüsse & Kerne steht beim Sternchen gehörig zur Bezeichnung „Ohne Zuckerzusatz“ „enthält von Natur aus Zucker“. Es wird verschwiegen, dass die Süßungsmittel Maltitsirup und Maltodextrin enthalten sind.
Ich vermisse diese Angabe und halte das für täuschend. Wo soll denn die Süße herkommen bei Haferflocken und Nüssen? [Anm. der Redaktion: Die Kennzeichnung der gemeldeten Packung weicht etwas von der hier abgebildeten Packung ab.]
Verbraucherin aus München vom 16.10.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
„Ohne Zuckersatz“, aber stattdessen gesüßt mit Maltitsirup: Diese Zusammensetzung des Müslis wird auf den ersten Blick überhaupt nicht klar. Die kleingedruckten und versteckten Hinweise auf Süßungsmittel sind unzureichend.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite der Vitalis-Packung von Dr. Oetker steht in Großbuchstaben „Müsli ohne Zuckerzusatz“. Weitere, gut lesbare Angaben sind „Null Zuckerzusatz* – 100 % Knuspergenuss!“ sowie „Knusper Nüsse & Kerne“. Kleingedruckt am unteren Rand der Packung steht die Auflösung des Sternchenhinweises „Enthält von Natur aus Zucker, mit Süßungsmittel“. Auf der Rückseite finden sich weitere Werbehinweise unter anderem auf die Zusammensetzung: „49 % wertvolle Vollkornhaferflocken, 5,1 % Weizenkeime, 19 % knackige Nüsse & Kerne“. Am unteren Rand findet sich wie auf der Schauseite kleingedruckt der Hinweis auf die Sternchenauflösung.
Die Bezeichnung „Knuspermüsli mit 13 % Nüssen und 6 % Kernen ohne Zuckerzusatz, mit Süßungsmittel“ steht auf der Packungsseite. Auf die 49 % Vollkornhaferflocken folgen das Süßungsmittel Maltitsirup sowie Maltodextrin. 100 Gramm enthalten 50 Gramm Kohlenhydrate und davon 2 Gramm Zucker.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Art des Lebensmittels und die Zusammensetzung. Dieser in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegte Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
Bei der Produktbezeichnung muss der Hinweis „mit Süßungsmittel“ stehen, wenn das Lebensmittel Süßungsmittel enthält. Sind mehr als 10 Prozent mehrwertige Alkohole im Produkt, ist der Hinweis „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ verpflichtend.
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt nährwertbezogene Angaben auf Lebensmitteln. Nach der Verordnung ist die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ nur zulässig, wenn das Produkt keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide oder irgendein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält. Süßende Zusatzstoffe wie Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe dürfen enthalten sein.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Ungesüßte Müslis sind Standardprodukte im Supermarktregal. Dass dieses Vitalis-Müsli „ohne Zuckerzusatz“ dagegen mit Maltitsirup gesüßt ist, müsste deshalb auf den ersten Blick erkennbar sein. Hinweise auf Süßungsmittel stehen aber nur kleingedruckt an maximal unauffälliger Stelle. Fehlkäufe sind vorprogrammiert, denn nicht jeder möchte Süßungsmittel essen. Diese können in größerer Menge sogar zu Verdauungsproblemen führen. Für eine klare Kennzeichnung sollte der Anteil der mehrwertigen Alkohole zudem in der Nährwerttabelle stehen. Ein eindeutiger Hinweis auf den Einsatz von Maltitsirup sollte auf den ersten Blick erkennbar sein.
Fazit:
Dr. Oetker sollte bereits auf der Schauseite in direktem Zusammenhang zu der Werbung „ohne Zuckerzusatz“ darauf hinweisen, dass das Müsli mit Süßungsmittel gesüßt ist.
Stellungnahme der Dr. Oetker Nahrungsmittel KG, Bielefeld
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 24. November 2025 hat der Anbieter nicht reagiert.







