Das ärgert beim Einkauf:

Snack „Kokos in Würfeln“ entpuppt sich als Süßigkeit

Farmer’s Snack nennt das Produkt „Kokos in Würfeln“, obwohl dieses nur zu einem Drittel aus Kokosnuss besteht und weitere Zutaten wie Weizen und Süßungsmittel den Charakter des Produkts bestimmen.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Der Produktname „Kokos in Würfeln“ und die auf der Schauseite abgebildeten Würfel lassen ein Produkt aus getrockneten Kokosstücken erwarten. Tatsächlich handelt es sich um einen Snack, der lediglich 34 Prozent Kokos neben weiteren Zutaten wie Weizenstärke und Süßungsmittel enthält. Diese Zutaten bestimmen die Eigenschaften des Produkts wesentlich. Kenntnis über diese Zutaten erhalten Verbraucher:innen beim Einkauf nur, wenn Sie die Rückseite der Verpackung genau lesen. Fehlkäufe sind vorprogrammiert.
Farmer’s Snack sollte einen Produktnamen wählen, der den Charakter des Produktes „Süßware mit Süßungsmittel“ klarer beschreibt.

Der Artikel „Farmer’s Snack Kokos in Würfeln“ ist mit Süßungsmitteln gesüßt (Erythrit), was jedoch nicht aus der Bezeichnung auf der Vorderseite hervorgeht.
Verbraucherin aus Düsseldorf vom 09.05.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Ein Produkt „Kokos in Würfeln“ zu nennen, das nur 34 Prozent Kokosnuss enthält, ist ein Unding. Die Gestaltung der Schauseite sollte die tatsächlichen Eigenschaften des Produkts widerspiegeln.

Darum geht’s:

Der Anbieter Farmer’s Snack bietet einen veganen Snack mit dem Produktnamen „Kokos in Würfeln“ an. Die Schauseite zeigt eine aufgebrochene Kokosnuss und daneben zahlreiche Kokoswürfel. Die Rückseite bezeichnet das Produkt als „Snack Erzeugnis mit Kokos und Süßungsmitteln“. Die Zutatenliste führt „Kokosnuss getrocknet 34 %, glutenfreie Weizenstärke, Süßungsmittel (Erythrit), Inulin, Verdickungsmittel (Xanthan, Johannisbrotkernmehl)“ auf.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Weiterhin regelt die Verordnung die Angaben zur Menge von verwendeten Zutaten. Danach ist eine Mengenangabe für Zutaten vorgeschrieben, die in der Bezeichnung eines Lebensmittels genannt sind oder die durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Das Produkt „Kokos in Würfeln“ zu nennen, ist aus unserer Sicht inakzeptabel: Denn es stimmt schlichtweg nicht. Das Produkt besteht aus 34 Prozent Kokos und daher mehrheitlich aus anderen Zutaten wie Weizenstärke und Süßungsmittel. Es handelt sich aus unserer Sicht um eine „Süßware mit Süßungsmittel“, was aus der Schauseite in keiner Weise hervorgeht. Diese vermittelt vielmehr, dass der Snack ausschließlich aus in Würfel geschnittenen Fruchtstücken der Kokosnuss hergestellt wird. 

Fazit:

Farmer`s Snack sollte einen Produktnamen wählen, der den Charakter des Produktes „Süßware mit Süßungsmittel“ klarer beschreibt.

Stellungnahme der Stellungnahme der Farmer’s Snack GmbH, Seevetal

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:

Auf der Schauseite steht der Produktname. Die Verkehrsbezeichnung „Snack Erzeugnis mit Kokos und Süßungsmitteln“ auf der Rückseite beschreibt das Produkt eindeutig und sachlich. Sie ermöglicht eine eindeutige Identifikation für Verbraucher. Das Produkt wurde in seiner Deklaration als rechtlich korrekt und für die konsumierenden Personen optimal gekennzeichnet freigegeben.