Das ärgert beim Einkauf:

Ostmann Zimt gemahlen

Die „feine Zimt-Komposition“ besteht aus den Sorten Cassia und Ceylon, es gibt jedoch keine Mengenangaben für die einzelnen Zimtsorten.
getaeuscht

Die Firma Ostmann bezeichnet das Produkt als gemahlenen Zimt. Auf der Rückseite des Beutels bewirbt der Anbieter das Produkt als „feine Komposition aus den zwei bekanntesten Sorten Ceylon-Zimt und Cassia-Zimt“. Über das Mischungsverhältnis der beiden Zimtsorten, die sich in Qualität und Geschmack unterscheiden, erfahren Verbraucher:innen jedoch nichts.
Der Gewürzhändler Ostmann sollte die Anteile der beiden Sorten beziffern.

Es ist auf der Zimt-Packung nicht kenntlich gemacht, in welchem Verhältnis Ceylon-Zimt und Cassia-Zimt enthalten sind. Oder, ob nur der billigere Cassia-Zimt enthalten ist.
Verbraucherin aus Morbach vom 30.11.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Bei Auslobung von „Cassia“ und „Ceylon“ für die Zimtmischung sollten Verbraucher:innen aus unserer Sicht auch das Mischungsverhältnis erfahren.

Darum geht’s:

Die Schauseite weist das Gewürz als gemahlenen Zimt aus und zeigt zwei Zimtstangen. Auf der Rückseite steht unter anderem: „Süßspeisen erhalten mit der feinen Komposition aus den bekanntesten Sorten Ceylon-Zimt und Cassia-Zimt eine delikate, süßlich aromatische Note.“

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Lebensmittel und auch Zutaten werden mit ihrer rechtlich vorgeschriebenen oder verkehrsüblichen Bezeichnung bezeichnet.
Nach der LMIV ist die Angabe der Menge einer Zutat in bestimmten Fällen erforderlich, beispielsweise wenn diese durch Worte oder Bilder hervorgehoben sind.
Die Leitsätze für Gewürze verstehen unter Zimt die von Außenrinde befreite Rinde aus der Familie Cinnamomum. Ceylon-Zimt oder Kaneel stammt danach aus der getrockneten Innenrinde von Cinnamomum ceylanicum Bl. und wird meist in Stangenform angeboten. 
Cassia wird aus der Innenrinde von Cinnamonum aromaticum Nees oder Cinnamonium louririi Ness gewonnen. 
Bei „Zimt gemahlen“ handelt es sich nach den Leitsätzen meist um Cassia-Zimt, der schärfer und weniger süß als Kaneel schmeckt. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Bei der Werbung „mit der feinen Komposition aus den zwei bekanntesten Sorten Ceylon-Zimt und Cassia-Zimt“ sollte die Firma auch das Mengenverhältnis offenlegen.

Fazit:

Der Gewürzhändler Ostmann sollte die Anteile der beiden Sorten beziffern.

 

Stellungnahme der Ostmann Gewürze GmbH, Dissen

Kurzfassung:

Die zwei Zimt-Sorten Cinnamomum ceylanicum Bl. und Cinnamomum aromaticum Nees. (Cassia-Zimt) unterscheiden sich signifikant in ihren aromatischen Eigenschaften, die natürlichen Schwankungen unterliegen. Durch die laufende Anpassung des Verhältnisses beider Sorten erzeugen wir die seit vielen Jahren von unseren Kunden geschätzte, gleichbleibende Qualität mit den aromatischen Zimtnoten aus beiden Sorten.