Das ärgert beim Einkauf:

Mengenangaben für beworbene Zutaten fehlen

Seitenbacher nennt den Riegel „Banane-Cranberry“, informiert jedoch nicht über die Anteile der genannten Obstarten.
getaeuscht

Seitenbacher bietet einen Fruchtriegel „Banane-Cranberry“ an, der laut Verpackungsangaben aus 90 Prozent Fruchtanteil und 10 Prozent Schokoladenüberzug besteht. Wie sich der Fruchtgehalt auf die beiden Obstarten verteilt, ist unklar. Zudem handelt es sich bei der Zutat „Cranberries“ nicht um die naturbelassenen Beeren, sondern um eine zusammengesetzte Zutat aus Cranberrys und Rohrzucker. Der tatsächliche Fruchtgehalt liegt daher unter 90 Prozent, denn Zuckerzusatz ist keine Frucht.
Seitenbacher sollte die Mengen der hervorgehobenen Zutaten benennen und den Fruchtgehalt korrekt kennzeichnen.

Der Riegel heißt Banane-Cranberry. Man erfährt aber nicht, wie viel Banane und Cranberry enthalten sind. Auch bei anderen Riegeln von dem Hersteller wie Dattelriegel wird die Menge nicht angegeben.
Verbraucherin aus Garching vom 21.11.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Seitenbacher hebt auf dem Fruchtriegel Banane und Cranberry hervor und sollte daher auch die jeweiligen Mengenanteile eindeutig auf der Verpackung aufführen. Nur so können Interessierte die für sie richtige Kaufentscheidung treffen.

Darum geht’s:

Seitenbacher beschreibt den Riegel auf der Schauseite als „Glutenfreier Fruchtriegel aus Bananen und Cranberries mit Schokoüberzug [...]“ und wiederholt in deutlich größerer Schrift die Sortenbezeichnung „Banane-Cranberry“. Auf der Vorderseite ist eine stilisierte Banane abgebildet.
Auf der Rückseite bezeichnet Seitenbacher den Riegel als „Fruchtriegel mit 90 % Fruchtanteil und Schokoladenüberzug“. Die Zutatenliste führt „Bananen (getrocknet), Cranberries (Cranberries, Rohrzucker) und Vollmilchschokolade 10 % (brauner Rohrzucker […])“ auf. Die Verpackung nennt keine Mengenangaben zu Bananen und Cranberrys.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren müssen die Mengen verwendeter Zutaten eines Lebensmittels genannt werden, wenn sie durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Seitenbacher hebt Banane und Cranberry durch den Produktnamen hervor. Kaufinteressierte sollten daher auf der Verpackung die genauen Mengenanteile dieser Obstarten erfahren, zumal diese auch den Geschmack des Riegels beeinflussen. Die Angabe „Fruchtriegel mit 90 Prozent Fruchtanteil“ reicht aus unserer Sicht nicht aus. Weiterhin gibt diese Angabe unserer Auffassung nach nicht den tatsächlichen Fruchtanteil wider. Denn sie bezieht sich nicht nur auf den Anteil von Bananen und von Cranberrys, sondern auch auf den zugesetzten Rohrzucker in den Cranberrys.

Fazit:

Seitenbacher sollte die Mengen der hervorgehobenen Zutaten benennen und den Fruchtgehalt korrekt kennzeichnen.

Stellungnahme der Seitenbacher Vertriebs-GmbH, Buchen im Odenwald

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 28.11.2023 liegt bisher keine Antwort vor.