Das ärgert beim Einkauf:

Knorr Kräuterlinge

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Produktname und zusätzlicher Hinweis „Gartenkräuter“ versprechen vor allem getrocknete Kräuter. Die spielen aber neben Salz, Geschmacksverstärkern und Zucker nur eine Nebenrolle
getaeuscht

Durch die optische Darstellung und die Nennung von Kräutern im Produktnamen können Verbraucher nach Ansicht der Verbraucherzentrale Kräuter in wesentlicher Menge im Produkt erwarten. Tatsächlich besteht das Produkt überwiegend aus Salz, Geschmacksverstärkern und Zucker.

Die Produktbezeichnung sollte zum Inhalt passen oder ergänzend die beschreibende Bezeichnung bereits auf der Schauseite über den Inhalt aufklären. Die Menge an Kräutern und Gewürzen sollte außerdem insgesamt oder jeweils für die einzelnen Kräuter und Gewürze in der Zutatenliste stehen, um es mit anderen Würzzubereitungen mit Kräuteranteilen vergleichen zu können.

Das Produkt macht aufgrund seiner Aufmachung dem Käufer weis, dass es sich um Kräuter handelt. Es enthält jedoch nur 18 % Kräuter und dafür aber pro 100 Gramm ganze 40,8 Gramm Salz und klumpt nach einiger Zeit. [Anm. der Redaktion: Die von uns erworbene Packung enthält 19 Prozent Kräuter.]
Verbraucherin aus Bochum vom 14.05.2018

Auf der Packung steht Kräuterlinge. Da geh ich von Kräutern aus. Jetzt beim Lesen der Zutaten stelle ich fest, dass es sich überwiegend um Salz handelt. Kräuter sind fast keine drinnen. Müsste das Produkt dann nicht Kräutersalz und nicht Kräuterlinge heißen?
Verbraucher aus Veitsbronn vom 25.04.2016

Das Produkt nennt sich Kräuterlinge. Das bedeutet für mich, dass mindestens 50 % Kräuter beinhaltet sind. Auf der Verpackung steht aber das in der Packung (60 g) nur 18 % Kräuter beinhaltet sind. Außerdem sind mehr Zusatzstoffe in der Kräutermischung als Kräuter.
Verbraucherin aus  Senftenberg vom 18.07.2013

Das Produkt suggeriert mir, es seien Kräuter zum Streuen. Erst bei genauem Lesen mit der Lupe auf der Rückseite wird klar, dass es sich um ein Salz mit Geschmacksverstärkern handelt, welchem minimal Kräuter bzw. Kräuterextrakte hinzugefügt sind.
Verbraucher aus Schwaigern vom 11.07.2012

Darum geht’s:

Das Produkt heißt „Kräuterlinge zum Streuen“ ergänzt durch den Hinweis „Gartenkräuter“. Die Schauseite zeigt außerdem zwei Abbildungen von Petersilie und Gemüse, das mit getrockneten Kräutern bestreut ist. In der Zutatenliste stehen jodiertes Speisesalz, Speisesalz, Geschmacksverstärker und Zucker vor diversen Kräutern, Hefeextrakt und Gewürzen. Für keine Zutat ist die vorhandene Menge angegeben, was für Kräuter und Gewürze darauf hinweist, dass sie nur in geringer Menge vorliegen.

Das ist geregelt:

Die Lebensmittelinformationsverordnung schreibt die Angabe der Menge von Zutaten vor, wenn eine Zutat in der Kennzeichnung durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben ist oder von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines Lebensmittels und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen ist. Diese sogenannte Quid-Regelung gilt für Lebensmittel in Fertigpackungen. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regelung. Sind nur geringe Mengen einer Zutat zur Geschmacksgebung enthalten, kann die Prozentangabe entfallen. Wie viel „eine geringe Menge“ ist, ist nicht festgelegt. Eine weitere Ausnahme betrifft „Zutaten, die für den Verbraucher nicht ausschlaggebend sind, weil unterschiedliche Mengen das Lebensmittel von anderen gleichartigen Lebensmitteln nicht unterscheiden“.
Weiterhin darf die Kennzeichnung auch hinsichtlich der Zusammensetzung nicht irreführen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unserer Auffassung nach können sich Verbraucher durch die Aufmachung der Verpackung getäuscht sehen. Der Anbieter hat weder die jeweilige Gesamtmenge für die Kräuter und Gewürze angegeben noch die Einzelmengen benannt.
Rechtlich kann sich der Anbieter möglicherweise auf eine der Ausnahmeregelungen der LMIV zurückziehen. Denn die Kräuter- und Gewürzanteile sind in diesen geringen Mengen im Produkt enthalten.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sollte die Menge hervorgehobener Zutaten angegeben werden: Die Kräuter sind abgebildet und sowohl der Produktname „Kräuterlinge“ als auch die Bezeichnung „Würzkomposition mit Kräutern und Gewürzen“ weisen wörtlich auf Kräuter hin.

Fazit:

Die Kennzeichnung und Aufmachung sollte die Zusammensetzung des Produkts klar widerspiegeln und nicht über den Inhalt täuschen. Die Bezeichnung „Würzkomposition mit Kräutern und Gewürzen“ sollte daher zusätzlich auf der Schauseite stehen. Außerdem wären die Mengen der hervorgehobenen Zutaten klar zu kennzeichnen, damit Verbraucher erkennen können, wie hoch der Kräuteranteil dieser Würzzubereitung ist.

Stellungnahme der Unilever Deutschland Holding GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Knorr Kräuterlinge sind Kompositionen aus verschiedenen Kräutern, Gewürzen und anderen Zutaten, die Gerichten ein harmonisches Kräuterbouquet verleihen. Die Verkehrsbezeichnung „Würzkomposition mit Kräutern und Gewürzen“ erklärt dies deutlich für den Verbraucher. Umgerechnet auf frische Kräuter und Gewürze enthalten die Produkte je nach Variante ca. 120-150 g Kräuter und Gewürze pro 100 g Endprodukt.

Ergebnis

Anlässlich der Beschwerde aus 2016 haben wir die Kennzeichnung der "Kräuterlinge" erneut im Handel geprüft und festgestellt, dass nun eine Mengenangabe für "Kräuter" erfolgt. Nach wie vor ist auf der Schauseite jedoch nicht erkennbar, dass das Produkt im Wesentlichen aus Salz besteht.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de