Kirsche und Waldmeister beworben, aber hauptsächlich Apfelsaft enthalten
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma Limoment bietet verschiedene „Naturlimos“ unter anderem die Sorte Kirsche-Waldmeister an. Die Gestaltung der Schauseite bewirbt in Wort und Bild Kirsche und Waldmeister und weist auf die Süßung mit fruchteigenem Zucker hin. Tatsächlich besteht das Getränk nur zu zehn Prozent aus Kirschsaft, aber zu 50 Prozent aus Apfelsaft. Dass dieser anstelle von Zucker für die Süße sorgen soll, steht lediglich auf der Rückseite.
Das Unternehmen sollte bereits auf der Schauseite deutlich machen, dass Apfelsaft enthalten ist und die Menge an Kirschsaft angeben. Außerdem sollte sie klar kennzeichnen, in welcher Form und Menge Waldmeister im Getränk steckt.
Beschwerde
Laut Etikett soll Kirsche-Waldmeister der Inhalt sein. In der Zutatenliste steht: 50 % Apfel, 10 % Kirsche, Kohlensäure und dann erst Waldmeister.
Verbraucher aus Warendorf vom 21.01.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Name und Abbildungen der „Naturlimo Kirsche-Waldmeister“ spiegeln nicht die Zusammensetzung mit 50 Prozent Apfel sowie lediglich zehn Prozent Kirsche und Waldmeister in unklarer Menge wider.
Darum geht’s:
Auf der Schauseite der Flasche fällt der Produktname „Kirsche-Waldmeister Naturlimo“ sowie die Zeichnung von zwei Kirschen und weißen Blüten ins Auge. Am unteren Rand stehen ergänzend die Hinweise „aus fruchteigenem Zucker“, „Obst aus der Heimat“ und „ohne Schnickschnack“.
Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet: „Alkoholfreies Erfrischungsgetränk mit Kohlensäure“. An erster Stelle der Zutatenliste steht Apfelsaft mit 50 Prozent. Danach folgen Wasser, Sauerkirschsaft (10 %), Kohlensäure, Waldmeister, natürliches Aroma. Der Zuckergehalt des Getränkes liegt bei 5,9 Prozent.
Im Werbetext ist von einem Hauch würzig-duftendem Waldmeister und von saftig-süßen Kirschen die Rede. Außerdem gibt es rot unterlegt eine Erklärung zur Süßung des Getränkes „Wir pfeifen auf Zuckerzusatz, Süßungsmittel und anderes Gedöns. Stattdessen ist Fruchtsaft drin.“
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Nach den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke sollte die Bezeichnung „Erfrischungsgetränk“ mit einem Hinweis auf die Geschmacksrichtung oder besonderer Zutaten ergänzt werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Gestaltung der Flaschenvorderseite weckt eine falsche Erwartung an die Zusammensetzung des Getränkes. Dass im Getränk zur Hälfte Apfelsaft steckt, muss niemand erwarten. Auch der Hinweis „mit fruchteigenem Zucker“ weist nicht auf Apfelsaft hin. In welcher Form und Menge Waldmeister im Getränk steckt, ob ein Auszug aus Waldmeister oder ein Extrakt hergestellt wurde, bleibt im Dunkeln.
Darüber hinaus sind Lebensmittelklarheit weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen. Die Bezeichnung „Alkoholfreies Erfrischungsgetränk mit Kohlensäure“ ist nichtssagend und müsste einen Hinweis auf die Geschmacksrichtung oder weitere Zutaten enthalten. Außerdem irritiert die Werbung mit heimischem Obst, ohne dass der Hersteller auf den Etiketten erklärt, was er mit „heimisch“ meint: Obstarten, die in Deutschland wachsen, Obst aus Deutschland oder Obst aus Nordrhein-Westfalen, da der Firmensitz in Bielefeld ist?
Fazit:
Das Unternehmen sollte bereits auf der Schauseite deutlich machen, dass Apfelsaft enthalten ist und die Menge an Kirschsaft angeben. Außerdem sollte sie klar kennzeichnen, in welcher Form und Menge Waldmeister im Getränk steckt. Weiterhin sollte die Firma eine Bezeichnung für das Getränk wählen, die es aussagekräftig beschreibt.
Stellungnahme der Limoment GmbH, Bielefeld
Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Bei der Bezeichnung geht es um den dominanten Geschmack, nicht um die Menge der Zutaten. Waldmeister Kraut hängen wir mit in den Tank. Eine genaue Prozessbeschreibung lässt die Zutatenliste nicht zu. Wir weisen deutlich auf die Süßung des Produktes durch Fruchtsäfte hin. Wir wären offen, in Zukunft die Verkehrsbezeichnung "Erfrischungsgetränk mit Fruchtsaft und Kohlensäure“ zu verwenden.
Ergebnis
Die Limoment GmbH teilt mit, dass sie offen wäre, die Bezeichnung in "Erfrischungsgetränk mit Fruchtsaft und Kohlensäure“ zu ändern.