Das ärgert beim Einkauf:

hohes C Juicy Balance Orange

Die Anbieterfirma bewirbt das Getränk mit „40 % weniger Zucker“. Doch es wird auf den ersten Blick nicht klar, dass das Getränk nur rund 60 Prozent Orangensaft enthält.
getaeuscht

Die Aufmachung der Schauseite unterscheidet sich bis auf den Hinweis „40 % weniger Zucker“ kaum von Angeboten der Marke hohes C, die 100 Prozent Orangensaft enthalten. Verbraucher:innen erhalten auf der Front keinen klaren Hinweis, dass der niedrigere Zuckergehalt durch die Zugabe von Wasser erreicht wird und nur 59 Prozent Fruchtsaft im Getränk stecken. Der tatsächliche Fruchtgehalt und die Zutaten stehen an anderer Stelle der Verpackung und sind durch den geringen Kontrast von Schrift zu Hintergrund schlecht lesbar.
Die Firma Eckes sollte bereits auf der Schauseite klarstellen, wodurch die Zuckerreduktion erreicht wird. Zudem sollten die Käufer:innen hier bereits erfahren, was für ein Getränk sie wählen und wie hoch der Fruchtgehalt liegt. Das Unternehmen hat die Schriftfarbe bei den Zutaten und Nährwerten von weiß in schwarz geändert. Damit ist der Kontrast zum Hintergrund verbessert und eine gute Lesbarkeit gewährleistet.

Auf zwei Seiten der Verpackung (Vorder- und Rückseite) wird beworben, dass 40 % weniger Zucker enthalten seien. Da „Hohes C“ bislang sehr bekannt ist für seinen 100 % Orangensaft, ist dieser Hinweis irreführend, weil dies mit 40 % Wasserzugabe erreicht wird, was jedoch nur auf einer Seite relativ schlecht lesbar klein und mit weißer Schrift auf hellgelben Hintergrund angegeben wird.
Der Hinweis, dass es sich um ein stark wasserhaltiges Fruchtsaftgetränk und nicht um reinen Orangensaft handelt, wird auf weniger als 0,1 % der Verpackung erwähnt.
Verbraucher aus Inzlingen vom 01.08.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Aufmachung der Schauseite kann bei Käufer:innen die Erwartung wecken einen Saft aus 100 Prozent Orange zu kaufen. Sie erhalten keine klare Information, dass es sich tatsächlich um ein mit Wasser gestrecktes und aromatisiertes Fruchtsaftgetränk mit nur 59 Prozent Fruchtanteil handelt.

Darum geht’s:

Der Produktname auf der Schauseite lautet „Juicy Balance Orange“. Darunter steht 40 % weniger Zucker*. Die Auflösung des Sternchens steht in sehr kleiner Schrift am unteren Ende der Front „*Als andere Fruchtsaftgetränke ohne Süßungsmittel“. Die Abbildung zeigt mehrere angeschnittene Orangenstücke, von denen Wasser abperlt. Die Bezeichnung „Orangenfruchtsaftgetränk“ steht auf einer anderen Seite des Tetrapaks. Den Fruchtgehalt und die Zutatenliste kennzeichnet die Herstellerfirma wieder an anderer Stelle in weißer Schrift auf gelbem Hintergrund. Die Zutatenliste nennt im Wesentlichen neben Orangensaft aus Orangensaftkonzentrat, Wasser, natürliche Orangenaromen und natürliches Aroma.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Weiterhin gibt die LMIV vor, dass die Pflichtangaben in einer Mindestschriftgröße von 1,2 Millilmeter so aufzudrucken sind, dass eine gute Lesbarkeit sichergestellt ist.
Die Angabe „weniger Zucker“ oder „zuckerreduziert“ ist nach der HCVO nur erlaubt, wenn die Reduzierung mindestens 30 Prozent gegenüber vergleichbaren Produkten ausmacht. Weiterhin ist die Angabe nur erlaubt, wenn der Brennwert des Produkts mit dieser Angabe gleich oder geringer ist als der Brennwert eines vergleichbarer Produkte. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die wesentlichen Informationen, die Verbraucher:innen beim ersten Blick auf die Verpackung über den Charakter des Getränkes aufklären könnten, fehlen auf der Schauseite. Weder informiert die Firma über die Getränkekategorie „Fruchtsaftgetränk“, den Fruchtgehalt noch über den Wasserzusatz. Es kann unseres Erachtens nicht die Aufgabe der Verbraucher:innen sein, diese Informationen, aus dem Hinweis „40 % weniger Zucker“ zu schließen. Die Informationen stehen zudem an unterschiedlichen Orten der Verpackung und sind teilweise aufgrund des geringen Kontrastes schwer lesbar. Auch mit einem Zusatz unterschiedlicher Aromen werden Verbraucher:innen bei der Aufmachung nicht rechnen.

Fazit:

Die Firma Eckes sollte bereits auf der Schauseite klarstellen, wodurch die Zuckerreduktion erreicht wird. Zudem sollten die Käufer:innen hier bereits erfahren, was für ein Getränk sie wählen und wie hoch der Fruchtgehalt liegt.

Stellungnahme der Eckes-Granini Deutschland GmbH, Nieder-Olm

Kurzfassung, Werbeaussagen von Lebensmittelklarheit entfernt:

Die Reduktion des Zuckergehalts hat eine besonders hohe Priorität für uns. Unser hohes C Juicy Balance enthält 40 % weniger Zucker als vergleichbare Fruchtsäfte ohne Süßungsmittel. Das erreichen wir zum einen durch die Zugabe von Wasser, gleichzeitig garantieren wir mit unserer Fruchtsaftexpertise und der gezielten Auswahl und Kombination von natürlichen Inhaltsstoffen einen leckeren Fruchtgeschmack.

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Ergebnis

alt: Design, hohes C Juicy Balance Orange, vor 2024; neu: ab 2024 Herstellerfoto

Das Unternehmen Eckes hat das Design der Verpackung angepasst. Durch die Änderung in schwarze statt weißer Schriftfarbe sind nun die  Nährwerte und Zutaten lebar. Die Aufmachung der Front der Verpackung bleibt unverändert . Somit ist aus unserer Sicht das Täuschungspotenzial hinsichtlich der Zusammensetzung nicht beseitigt.