Das ärgert beim Einkauf:

Haldina Most-Schorle Bio Apfel & Birne

Die abgebildete und genannte Birne ist nicht erkennbar im Getränk enthalten.
getaeuscht

Abbildung und Hinweis auf Birne stehen im Widerspruch zur Kennzeichnung des Getränks, das nur Apfel als Fruchtart für die Most-Schorle nennt. Die Birne steht nicht in der Bezeichnung. 
Der Hersteller sollte Birne weder nennen noch abbilden.

Sowohl der Name „Most-Schorle Bio Apfel & Birne“ des Produkts als auch das Bild auf dem Etikett suggerieren, dass in dem Getränk Birnen enthalten sind. Gemäß der Kennzeichnung „aus 55 % Bio-Apfelwein“ befinden sich aber keine Birnen im Getränk.
Verbraucher aus Biebesheim vom 29.09.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die abgebildete und genannte Birne ist entsprechend der Kennzeichnung nicht in der Most-Schorle „Apfel Birne“ enthalten.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Flasche steht zweimal „Most-Schorle Bio Apfel& Birne“. Abgebildet sind ein Apfel und eine Birne. Am rechten Etikettenrand steht hochkant die Bezeichnung: Weinhaltiges Bio-Getränk aus 55 % Bio-Apfelwein und 45 % Tafelwasser“. Links unten auf dem Etikett ist die Angabe „Alk. 3,5 % vol“ zu lesen. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Ein Zutatenverzeichnis ist für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent laut LMIV nicht erforderlich.
In den Leitsätzen für weinähnliche Getränke sind Bezeichnung und Aufmachung der Getränke definiert. Bei Erzeugnissen aus einer Fruchtart wird die Fruchtart in Verbindung mit „…wein“ angegeben. In Apfelwein können bis zu fünf Prozent Birnensaft oder –wein enthalten sein, ohne dass die Birne genannt wird.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Most-Schorle setzt sich aus 55 Prozent Apfelwein und 45 Prozent Tafelwasser zusammen. Die Hinweise auf Birne als Bestandteil der „Most-Schorle Apfel Birne“ passen somit nicht zur gekennzeichneten Zusammensetzung.

Fazit:

Der Hersteller sollte Birne weder nennen noch abbilden.

Stellungnahme der Kelterei Obele, Kirchheim am Ries

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Es ist immer ein kleiner Anteil Birnenwein (Birnenmost) enthalten, denn bei der Verarbeitung des Apfelweins werden Birnen in kleiner Menge (unter 5 Prozent) mitverarbeitet. Um Klarheit gegenüber dem Verbraucher zu schaffen, wollte der Anbieter die Birne mit ausweisen, muss das aber in der Zutatenliste nicht erwähnen. Es zeigt sich jetzt aber, dass dies offenbar ungewollt zur Verwirrung führt.