Kein Fitzelchen der abgebildeten exotischen Früchte im „More“-Proteinpulver
Zusammenfassung
More Nutrition bewirbt in seinem Shop das Produkt „Protein Iced Matcha Latte“. Ins Auge fallen die abgebildeten exotischen Früchte für die Sorte „Exotic Fruits“. Dementsprechend ist Pulver aus den abgebildeten Früchten zu erwarten. Doch die im Shop schwer auffindbare Zutatenliste zeigt: Das Pulver enthält keine Fruchtbestandteile, lediglich ein nicht näher beschriebenes Aroma.
Die Firma More sollte auf Fruchtabbildungen verzichten und verpflichtende Angaben leicht auffindbar im Online-Shop kennzeichnen.
Beschwerde
Weshalb darf ein Produkt als „Protein Iced Matcha Latte Exotic Fruits“ bezeichnet werden, wenn laut Zutatenliste überhaupt keine exotischen Früchte enthalten sind? Auch auf der Verpackung sind Früchte zu sehen.
Verbraucherin aus Hamburg vom 11.09.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Ärgerlich: Trotz prominenter Abbildungen von exotischen Früchten steckt gar nichts davon im Pulver. Das offenbart aber erst das Zutatenverzeichnis, das sich hinter zahlreichen Werbeinformationen versteckt ist.
Darum geht’s:
Im Online-Shop bewirbt More Nutrition unter anderem das Produkt „Protein Iced Matcha Latte Exotic Fruits“. Auf der abgebildeten Verpackung und links davon sind die Früchte Mango und Drachenfrucht zu sehen. Beim Angebot gibt es in unmittelbarer Nähe weder eine Bezeichnung des Pulvers noch das Zutatenverzeichnis.
Unterhalb der Informationen zur Bestellung folgen zahlreiche weitere Produktwerbungen und Kundenbewertungen. Nach Anklicken des Begriffs „Beschreibung“ erscheinen weitere Werbeaussagen. Beinahe am Ende der Liste stehen die „Bezeichnung des Lebensmittels“ und die „Zutaten“. Dort heißt es unter anderem „Geschmack: Matcha Latte“. Das Pulver enthält 8 % Matcha Grünteepulver sowie „Aroma“.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Exotische Früchte bewerben und nichts davon im Produkt einsetzen: Das ist ärgerlich. Noch dazu, wenn diese Information erst im Zutatenverzeichnis ersichtlich ist, das sich hinter zahlreichen Werbeinformationen versteckt.
Zusätzlich ist der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass der Name „Iced Matcha Latte …“ für das Pulver unverständlich ist.
Fazit:
Der Anbieter sollte auf Fruchtabbildungen verzichten und verpflichtende Angaben leicht auffindbar im Online-Shop kennzeichnen. Außerdem sollte der Name des Produktes den Inhalt widerspiegeln.
Stellungnahme der The Quality Group GmbH, Elmshorn
Kurzfassung:
„Exotic Fruits“ beschreibt das Aromaprofil, nicht den Fruchtanteil. Dies entspricht der LMIV, dem durchschnittlichen Verbraucherverständnis und branchenüblichen Standards. Fruchtabbildungen dienen der visuellen Orientierung und sind als Serviervorschlag gekennzeichnet. Das Produkt erfüllt alle Kennzeichnungsvorgaben.







