Muss Vanillesirup echte Vanille enthalten?
Frage
Auf der Vorderseite eines Vanillesirups steht: "Vanille aus Madagaskar", allerdings ist im Sirup keinerlei Vanille enthalten (nur natürliches Vanillearoma), das finde ich täuschend. Ist das zulässig?
Verbraucher aus Gießen vom 08.11.2025
Antwort
Natürliches Vanillearoma muss zu mindestens 95 Prozent aus Vanilleschoten stammen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Bezeichnung „Vanillesirup“ bei dem von Ihnen genannten Sirup daher zulässig.
Die Zusammensetzung von Vanillesirup ist gesetzlich nicht festgelegt. Die Bezeichnung darf aber nicht täuschen. Für Aromen gibt es klare rechtliche Regelungen: Natürliches Vanillearoma muss zu mindestens 95 Prozent aus Vanilleschoten stammen, Vanilleextrakt sogar vollständig. Deshalb passt die Angabe „Vanille aus Madagaskar“, wenn der Hersteller natürliches Vanillearoma verwendet hat und die dafür verwendete Vanille aus Madagaskar stammt.
Steht in der Zutatenliste jedoch nur „natürliches Aroma“, so stammt dieses teilweise oder vollständig aus anderen natürlichen Ausgangsstoffen. Auch der Begriff „Vanillearoma“ sagt nicht woher das Aroma stammt – er beschreibt nur den Geschmack.
Kommt der Vanillegeschmack nicht aus echter Vanille, sollte der Hersteller das schon auf der Vorderseite klarstellen, zum Beispiel durch die Angabe „mit Vanillegeschmack“.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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