So haben Hersteller reagiert:

Inhalt des Niceria Adventskalenders nun zu 100 Prozent vegan

Änderung: Niceria hat im Adventskalender „A very vegan Christmas“ die eihaltigen Nudeln durch eine vegane Bolognese ersetzt.
Geändert

Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.

Der „vegane“ Adventskalender von Niceria enthielt eihaltige Nudeln. Eier stammen vom Huhn und sind somit nicht vegan. 
Niceria hat den Fehler korrigiert und die Nudeln gegen eine vegane Bolognese ausgetauscht. Somit haben Kund:innen, die nach der Korrektur bestellt haben, einen vollständig veganen Adventskalender erhalten.

Der Verkäufer hat ein Produkt als veganen Adventskalender verkauft, in dem 100 % vegane Produkte enthalten sein sollten. Jedoch ist in einem Türchen ein nicht veganes Produkt enthalten, in dem Ei drin ist. Ich hatte beim Verkäufer angefragt, das gesamte Geld zurückzuwollen, beim zur Verfügung stellen von Etikett und Verpackungsmaterial gerne auch gegen Rücksendung. Dies hat der Verkäufer komplett ignoriert und mir lediglich, wie ich vermute, den Preis des nicht veganen Produkts erstattet.
Verbraucherin aus Hirschaid vom 09.11.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Die Werbung mit 100 Prozent veganen Produkten passt nicht, denn der Niceria Adventskalender enthält mit eihaltigen Nudeln ein Lebensmittel mit tierischen Zutaten. 

Darum geht’s:

Die Firma Niceria bietet einen Adventskalender mit veganen Produkten mit dem Titel „A very vegan Christmas“ an. Beim Angebot in ihrem Online-Shop beschreibt Niceria den Kalender als „24 Türchen voll mit qualitativ hochwertigen, 100 % veganen Produkten“. 
Die Verbraucherin hat im gelieferten Adventskalender entdeckt, dass im Türchen 10. Dezember die „Körperkraft Protein Pasta Fusilli“ stecken, die Eier enthalten. Die Verbraucherin hat den Kalender reklamiert.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Der Begriff „vegan“ ist gesetzlich nicht definiert. Wie der Begriff „vegan“ zu verstehen ist, ist in den Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel beschrieben. "Vegan" sind nach den Leitsätzen Lebensmittel, für die auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Zutaten und keine Verarbeitungshilfsstoffe oder ähnliche Zutaten tierischen Ursprungs verwendet werden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Bewerbung des Niceria Adventskalenders als vegan passt nicht. Bei dieser Aussage müssen alle Inhalte des Kalenders vegan sein.

Fazit:

Die Firma Niceria sollte ihren Adventskalender nicht als vegan bewerben oder dafür sorgen, dass er keine Produkte mit tierischen Bestandteilen enthält. 

Stellungnahme der Niceria GmbH, Hamburg

Kurzfassung:

Ein B2B-Partner bestückte unseren veganen Adventskalender irrtümlich mit einem nicht-veganen Produkt. Nach Bekanntwerden tauschten wir alle noch offenen Kalender aus und stellten Betroffenen einen 5€-Gutschein bereit. Künftig prüfen wir Produkte noch strenger. Eine bewusste Täuschung lag nicht vor.

Ergebnis

Der von Lebensmittelklarheit zur Prüfung bestellte Kalender enthält ausschließlich vegane Produkte. Im Türchen 10. Dezember wurden die Nudeln durch eine vegane Bolognese ersetzt und eine Entschuldigung beigelegt, dass ein Fehler passiert sei.