Keine widersprüchliche Werbung mehr für „Gewichtsmanagement“
Die Firma hat das Produkt mit den kritisierten Aussagen/Bildern aus dem Handel genommen.
Zusammenfassung
Die Auslobung „vegan“ passt nicht zu dem Angebot „Extra: Grüntee-Extrakt“. Der Extrakt steckt in einer Kapsel aus Gelatine. Gelatine stammt vom Tier und somit sind die Kapseln nicht vegan.
Die Webseite Lene.fklr.de ist nicht mehr erreichbar. Die Betreiberin der Seite hatte die Grüntee-Extrakt-Kapseln als „Extra“ für das beworbene „Gewichtsmanagement“ angeboten.
Beschwerde
Anna-Lena Feckler bewirbt die Nahrungsergänzungsmittel ihres Programms als „vegan“, obwohl Gelatine enthalten ist.
Verbraucherin aus Wuppertal vom 03.10.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Die Auslobung „vegan“ passt nicht: Denn die Kapseln mit Grüntee-Extrakt enthalten mit Gelatine ein tierisches Produkt.
Darum geht’s:
Auf Lene.fklr.de bewirbt Anna-Lena Feckler ein „Gewichtsmanagement“. Unter „Inhaltsstoffe des GWM“ stehen weitere Informationen zu den vier Bestandteilen sowie zu den Extras.
Die Werbung für das Grüntee-Extrakt lautet: „Für eine schnelle Unterstützung im täglichen Wohlbefinden – mit einer besonderen Mischung aus Antioxidantien. (vegan)“. Darunter folgen Angaben zur Zusammensetzung mit dem Hinweis „Kapsel (Gelatine)“.
Ein weiteres Extra ist „Collagen+“. Dabei handelt es sich um ein Kollagenhydrolysat.
Die Antwort auf die Frage „Was ist das GWM?“ lautet: „Das GWM ist komplett vegan und glutenfrei.“ In diesem Absatz steht der Hinweis: „Das GWM ist pflanzlich.“
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Der Begriff „vegan“ ist gesetzlich nicht definiert. Nach den Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel sind Lebensmittel vegan, für die auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine Zutaten und keine Verarbeitungshilfsstoffe oder ähnliche Zutaten tierischen Ursprungs verwendet werden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Hinweise „vegan“ und „pflanzlich“ auf der Website passen nicht, wenn ein Teil der angebotenen Produkte tierische Zutaten wie Gelatine oder Kollagen enthalten.
Fazit:
Die Betreiberin der Website sollte nicht mit vegan werben, wenn dies nicht auf alle Produkte im Angebot für das Gewichtsmanagement zutrifft.
Stellungnahme von Anna-Lena Feckler, Kaiserslautern
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit hat Frau Feckler reagiert
Ergebnis
Die gemeldete Website Lene.fklr.de ist nicht mehr erreichbar.






