Das hat Lebensmittelklarheit erreicht:

„Immun Booster Bundle“ von Purazell nicht mehr im Angebot

Aus dem Sortiment genommen: Die Firma Purazell bewarb ihr Produkt als „Immun Booster Bundle“ und versprach insgesamt eine übertrieben positive Wirkung für das Immunsystem.
Entfernt

Mit Aussagen wie „stärke deine Abwehrkräfte mit unseren liposomalen Produkten“ warb Purazell für ein Set aus drei Nahrungsergänzungsmitteln und bezeichnete es als „Liposomales Immun-Booster-Bundle“. Mehrfach betonte der Anbieter die optimale Ergänzung der im Set enthaltenen Produkte und deren Stärkung des Immunsystems gegen Viren und Bakterien. Mit einer „Stärkung des Immunsystems“ versprach er für das Set eine Wirkung für das Immunsystem, die über den Wortlaut der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben hinausgehen.
Nach einer Abmahnung hat Purazell das Produktangebot aus dem Online-Shop entfernt.

Auf Ihrer Seite mit der Frage „Bringt Ihr Immunsystem auf Vordermann – ist das erlaubt?“ schreiben Sie, dass die Formulierung „Immunsystem stärken“ gerichtlich verboten ist. Der Hersteller Purazell schreibt „Stärke Deine Abwehrkräfte mit unseren liposomalen Produkten“ auf seiner Website. Das ist aus meiner Sicht das gleiche und bewusste Verbrauchertäuschung, genauso wie der Rest der Seite.
Verbraucherin aus Schechen vom 01.02.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website

Der Hersteller vermittelt bereits durch den Namen „Immun Booster Bundle“ eine Immunsystem stärkende Wirkung. Mit dieser und weiteren gesundheitsbezogenen Aussagen verspricht er eine übertrieben positive Wirkung für das Immunsystem. Solche Angaben sind für Lebensmittel nicht erlaubt und sollten daher unterbleiben.

Darum geht’s:

Die Firma Purazell bewirbt in ihrem Online-Shop das Set „Liposomales Immun-Booster-Bundle“ bestehend aus drei Nahrungsergänzungsmitteln unter anderem mit folgenden Aussagen:

  • Stärke Deine Abwehrkräfte mit unseren liposomalen Produkten!
  • Schutzschild durch Einkapselung der Vitalstoffe in Liposomen
  • Die enthaltenen Produkte des Immun-Booster-Bundles ergänzen sich optimal, um das Immunsystem gegen Viren und Bakterien zu stärken. Die ausgewählten Wirkstoffe (Vitamine, Mineralien und Antioxidantien) haben sich als besonders wirksam in der Infektionsprävention erwiesen.
  • Besonders in den Wintermonaten hilft die Stärkung des Immunsystems über unseren Immunkomplex, da die Infekthäufigkeit zu dieser Zeit stark ansteigt.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln sowie deren Werbung für Lebensmittel. 
Die europäische Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben enthält für die Vitamine C und D sowie Zink die Angabe „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“. 
Es dürfen nur Formulierungen verwendet werden, die sinngemäß dem zugelassenen Wortlaut entsprechen. 
So hat das Kammergericht Berlin im Jahr 2017 in einem Urteil klargestellt, dass „das Immunsystem stärken“ nicht gleichbedeutend sei mit „trägt zur normalen Funktion bei.
In einem weiteren Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 2022 entschieden, dass die Überschrift „volle Power für Ihr Immunsystem“ in unmittelbarem Zusammenhang zu konkreten Produktabbildungen als gesundheitsbezogene Angabe gelte. Da diese Werbeaussage nicht inhaltsgleich mit zugelassenen Angaben sei, verstoße sie gegen die HCVO.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Hersteller vermittelt durch den Namen „Immun Booster Bundle“ eine Immunsystem stärkende Wirkung. Explizit weist er auf die Stärkung der Abwehrkräfte durch das Set hin. Mit diesen und weiteren gesundheitsbezogenen Aussagen geht der Anbieter deutlich über den Wortlaut der zugelassenen Claims hinaus. Solche Aussagen wecken übertriebene Erwartungen an die Produkte, die sie nicht erfüllen können.

Zusätzlich sind Lebensmittelklarheit weitere Werbeaussagen mit Krankheitsbezug aufgefallen, wie die Hinweise auf Glutathion im Zusammenhang mit einer Untersuchung von Covid-19 Patienten. Solche Aussagen sind für Lebensmittel verboten.

Fazit:

Die Firma sollte sich auf zugelassene gesundheitsbezogene Aussagen beschränken und krankheitsbezogene Werbung entfernen.

Stellungnahme der Purazell GmbH, Schermbeck

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 21.07.2023 liegt bisher keine Rückmeldung vor.

Ergebnis

Der Online-Händler hat das Produktangebot aus dem Shop entfernt.