Gesundheits-Werbung für „MegaRot Curcumin“ von Dr. Hittich ist unzulässig
Aufgrund eines Gerichtsurteils hat die Firma das kritisierte Produkt aus dem Handel genommen.
Zusammenfassung
In der Sonderausgabe „Der Neue Curcumin-Durchbruch!“ bewarb Dr. Hittich das Produkt „MegaRot Curcumin“. Das Prospekt strotze nur so von gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen. Den Leser:innen versprach Hittich unter anderem „ein scharfsinniges Gehirn“ in 30 Tagen. Außerdem sollten Entzündungen-Risiken gelöscht werden.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale enthielt das Prospekt zahlreiche irreführende gesundheits- und krankheitsbezogene Aussagen. So hat auch das Landgericht Frankfurt im Jahr 2024 geurteilt. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt im Oktober 2025 bestätigt. Der Werbeprospekt ist nicht mehr im Umlauf.
Beschwerde
Das Prospekt mit seinen vielen Seiten finde ich reißerisch und chaotisch aufgebaut. Nach den Angaben von Dr. Hittich soll Mega-Rot-Curcumin in sämtlichen Bereichen des Gehirns in Bezug auf das Gedächtnis, Konzentration, geistige Müdigkeit, schlechte Stimmung usw. Wunder wirken. Es soll auch gegen Entzündungen jeglicher Art hilfreich sein. Somit wäre Curcumin einem Medikament gleichzusetzen. Dafür gibt es m.E. keine wirklichen Beweise und wenn es so wäre, wäre dies sicher schon lange bekannt.
Laut Wikipedia ist die Bioverfügbarkeit von Curcumin sehr gering. An der Werbung stört mich die Behauptung, dass Curcumin auf das Gehirn positiv wirken kann und quasi ein Allheilmittel für viele Leiden ist. Welche echten Beweise gibt es hierfür?
Verbraucher aus Bonn vom 14.08.2023
Verbraucher aus Dreieich vom 08.01.2023
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Werbeanzeige
Dreiste Werbung für „MegaRot Curcumin“: Mit Versprechen wie ein „scharfsinniges Gehirn“ in 30 Tagen, „Entzündungs-Risiken löschen“ und „Kampf gegen tödliche Viren und Keime“ verspricht Dr. Hittich ein Wundermittel für „Menschen über 50“.
Darum geht’s:
Das Werbeprospekt von Dr. Hittich „Der Neue Curcumin-Durchbruch!“ finden sich zahlreiche Gesundheitsversprechungen, insbesondere eine „gute Gedächtnis-Leistung“. Es handelt sich beispielsweise um Aussagen wie
- „Durchbrüche für länger und gesünder leben“
- „Löscht die versteckten Entzündungs-Risiken in Gelenken, Arterien und Zellen“
- „Entfesselt die Selbstheilungskräfte“
- „Rüstet Sie im Kampf gegen tödliche Viren und Keime“
- „Lebensrettende Information für Menschen über 50!“
- „Geben Sie mir nur 30 Tage – und ich verspreche Ihnen ein scharfsinniges Gehirn … klarer Denken … und gute Gedächtnis-Leistung!“
- „Innerhalb weniger Tage wird Ihre geistige Konzentration messerscharf.“
- „in weniger als 30 Tagen – löschen Sie Entzündungs-Risiken, die immer stärker in Verbindung stehen mit fast jedem Gesundheitsproblem im ‚Alter‘!“
Auf Seite 3 des Prospekts berichtet Dr. Hittich von Menschen, die „eine nachweisbare Umkehrung ihrer schlechten Gehirnfunktion“ erlebten – „und begannen sich wieder zu erinnern“. Sie hätten zuvor gekämpft mit: „Verlust des Kurzzeit-Gedächtnisses“, „schlechter Konzentration und Fokus“, „geistiger Müdigkeit“ und „sogar altersbedingtem geistigem Niedergang“.
Das Prospekt mit der Werbung für das „MegaRot Curcumin“ stammt aus dem Winter 2022/23.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel keine Eigenschaften zur Vorbeugung oder Heilung einer menschlichen Krankheit versprechen.
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln und in der Werbung. Um mit gesundheitlichen Wirkungen werben zu dürfen, müssen die Aussagen wissenschaftlich nachgewiesen und zugelassen sein. Die wissenschaftlichen Studien überprüft die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Auf Grundlage dieser Prüfungsergebnisse lässt die EU-Kommission die Aussage zu oder verbietet sie. Für Aussagen zu Pflanzenstoffen ist das Verfahren überwiegend noch nicht abgeschlossen – sie sind „on hold“. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Firmen solche Pflanzenstoffe für die Gesundheit bewerben, wenn die Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen ist. Die Werbung darf jedoch nicht über die beantragte Aussage hinaus gehen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Absolut unseriöse Gesundheitsversprechen: Immer wieder richtet sich das Unternehmen Dr. Hittich mit seinen umfangreichen Werbeprospekten gezielt an ältere Menschen. So auch mit dieser Sonderausgabe zu einem „neuen Curcumin-Durchbruch“ – als „lebensrettende Information für Menschen über 50!“. Aber auch für das Produkt „MegaRot Curcumin“ gilt: Es gibt kein Wundermittel: weder zum „neu auftanken“ der Gehirnzellen noch um Entzündungsrisiken zu löschen oder den zahlreichen weiteren Gesundheitsversprechen. Hier entsteht der Eindruck, das Nahrungsergänzungsmittel könnte mehr erreichen als ein Arzneimittel.
Eine vorbeugende oder heilende Wirkung zu bewerben, ist für Lebensmittel zu Recht verboten. Einem Nahrungsergänzungsmittel darf auch nicht der Anschein eines Arzneimittels gegeben werden.
Gesundheitsbezogene Werbung ist streng reguliert. Daran muss sich auch Dr. Hittich halten.
Zusätzlich ist der Redaktion von Lebensmittelklarheit die irreführende Werbung mit dem ORAC-Wert aufgefallen. Dabei handelt es sich nach Auffassung des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger um eine unzulässige nährwertbezogene Angabe.
Fazit:
Die Firma sollte sämtliche unzulässige Aussagen für das Produkt unterlassen.
Stellungnahme der Dr. Hittich Gesundheits-Mittel-GP, NL-Kerkrade
Kurzfassung:
Die Broschüre aus 2022 wird längst nicht mehr eingesetzt. Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Belege für Vorteile und Bioverfügbarkeit von Curcumin; entsprechende Referenzen sind in der Broschüre angedeutet und in unserer Stellungnahme beispielhaft genannt. Soweit das OLG Frankfurt Aussagen in der Broschüre untersagt hat, geschah dies aus formalen Gründen und unzutreffender Bewertung der Studien.
Rechtliche Durchsetzung
Die Verbraucherzentrale Hessen hat das Unternehmen am 16. Mai 2023 wegen unzulässiger gesundheits- und krankheitsbezogener Angaben im Werbeprospekt abgemahnt und am 26. Juli 2023 Klage eingereicht. Am 20. November 2024 entschied das Landgericht Frankfurt, dass die kritisierten Angaben unzulässig sind. Die Berufung gegen das Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am 16. Oktober 2025 zurückgewiesen.
Ergebnis
Nach dem Urteil des LG Frankfurt muss das Unternehmen die kritisierte Produktwerbung einstellen. Der Werbeprospekt ist nicht mehr im Umlauf.







