News

Angstmachende Werbung: Hittich verliert erneut vor Gericht

Teasertitel
Angstmachende Werbung: Hittich verliert erneut vor Gericht

Krankheitsbezogene Werbung für Lebensmittel ist verboten, angstmachende Aussagen erst recht. Das Landgericht München hat nun eine Reihe überzogener Werbeversprechen für den „Muskel Direkt AktivDrink N“ von Dr. Hittich verboten. Das Unternehmen hatte das Produkt in Postwurfsendungen mit krankheitsbezogenen und irreführenden Behauptungen beworben. Nach einer Verbraucherbeschwerde bei Lebensmittelklarheit zog die Verbraucherzentrale Hessen gegen die Werbung vor Gericht.

Werbung mit Schreckensszenarien: „schlimme Stürze“ und „Oberschenkelhalsbruch“

Im aktuellen Fall hatte die Dr. Hittich Gesundheits-Mittel GP Health Products N.V. mit Sitz in den Niederlanden Postkarten mit Werbung für den „Muskel Direkt AktivDrink N“ verschickt. Das Produkt wird als „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ angeboten. Auf der Postkarte versprach das Unternehmen nicht nur „50 % mehr Muskelmasse“ und ein Zurückdrehen der „Altersuhr“. Auch die folgenden, angstmachenden und krankheitsbezogenen Aussagen waren zu finden: 

  • „Bannen Sie jetzt mit starken Muskeln schlimme Stürze. Diese führen bis ins Pflegeheim.“
  • „Trotzen Sie Oberschenkelhalsbruch und Schwäche.“
  • „Zu viel Fett macht krank - Gefahren: Diabetes, Entzündungen, Krebs. […] Tauschen Sie Fett in Muskeln um.“

Eine aufmerksame Verbraucherin störte sich an der unseriösen Werbung und meldete die Werbung bei Lebensmittelklarheit. Die Verbraucherzentrale Hessen forderte Dr. Hittich daraufhin zunächst zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Da das Unternehmen nicht reagierte, reichten die Verbraucherschützer Klage ein. 

Versprechen zur Vorbeugung oder Heilung von Krankheiten sind verboten

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen verstoßen die Aussagen gegen die EU-Verordnung für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke. Der Verordnung zufolge dürfen Informationen über solche Lebensmittel weder irreführend sein noch dürfen sie ihnen Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zuschreiben. Die Hittich-Werbung sei aber krankheitsbezogen und irreführend, so die Verbraucherzentrale, da sie eine Wirkung verspreche, welche das Produkt tatsächlich nicht besitze. Die eingereichten Unterlagen des Unternehmens seien „keine objektive, wissenschaftliche Grundlage, über die ausreichend Einigkeit in der Wissenschaft bestehe.“

Das Landgericht München ist in seinem aktuellen Urteil der Argumentation der Verbraucherzentrale gefolgt und hat dem Unternehmen nun verboten, sein Produkt weiter mit den kritischen Aussagen zu bewerben. Die Werbung sei irreführend und es lägen unzulässige krankheitsbezogene Angaben vor.

Werbung von Hittich bereits mehrfach aufgefallen

Bereits mehrfach haben Gerichte überzogene Werbeaussagen der Firma Dr. Hittich Gesundheits-Mittel für unzulässig erklärt. Im Jahr 2018 verbot das Oberlandesgericht Koblenz dem Hersteller, übertriebene Aussagen zu einem Algenprodukt zu machen. Die Firma hatte unter anderem behauptet, das vermeintliche „Super-ÜBER-Lebensmittel“ könne die Leber schützen, den Blutzuckerspiegel regulieren und die Gehirnfunktion verbessern. Auch bei Lebensmittelklarheit gehen immer wieder Beschwerden über Prospekte und übertriebene Werbung der Firma ein.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 4.4 (5 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.