So haben Hersteller reagiert:

Athletic Greens beendet unseriöse Gesundheits-Werbung für AG 1

Mit der Darstellung der Anzeige vermittelte die Firma Effekte wie „weniger Blähungen und Völlegefühl“ sowie „regelmäßigen Stuhlgang“ – und das nach nur einem Monat. Mit den angeblichen Beobachtungen darf die Firma das Produkt aber nicht bewerben.
Geändert

Die Firma hat das Produkt mit den kritisierten Aussagen/Bildern aus dem Handel genommen.

Die Firma Athletic Greens bietet das Produkt „AG 1“ als Nahrungsergänzungsmittel an. Mit der Anzeige „Spüre den Unterschied nach nur 1 Monat“ in den sozialen Medien vermittelte das Unternehmen vollkommen unrealistische Erwartungen an das Pulver. Aussagen wie „70 % bemerkten weniger Blähungen und Völlegefühl“ und „76 % bemerkten einen regelmäßigen Stuhlgang“ sollten die Seriosität unterstreichen. Es entstand der Eindruck, dass sich mit Einnahme des Pulvers bereits nach einem Monat positive Effekte auf den Darm und die Verdauung ergeben. Die genannten Beobachtungen reichen für solche Werbung aber bei Weitem nicht aus, denn gesundheitsbezogenen Aussagen sind streng geregelt und für das Produkt nicht erlaubt. 
Die Anzeige war bis Ende März 2026 aktiv.

Überall AG 1 – nun auch in meinem Insta-Feed. Gerade Mal einen Monat soll es einer Werbeanzeige nach dauern, bis man ein neuer Mensch ist ... Weniger Blähungen, Völlegefühl und ein regelmäßiger Stuhlgang nach gerade Mal einem Monat mit dem super All in ohne Pulver. Das kann doch unmöglich stimmen, oder?
Verbraucherin aus Köln vom 04.03.2026

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Werbeanzeige

Mit der Anzeige vermittelt die Firma auf unseriöse Weise positive Effekte bei Blähungen oder dem Stuhlgang. Diese darf die Firma weder suggerieren noch einen Zusammenhang für einen bestimmten Zeitraum herstellen.

Darum geht’s:

Die Firma Athletic Greens bewirbt das Pulver AG 1 in einer Anzeige in den sozialen Medien mit folgenden Aussagen:

  • „Spüre den Unterschied nach nur 1 Monat.“
  • „70 % bemerkten weniger Blähungen und Völlegefühl“
  • „85 % fühlten sich energiegeladener“
  • „76 % bemerkten einen regelmäßigen Stuhlgang“ 

Mit der Gestaltung der Anzeige vermittelt das Unternehmen positive Auswirkungen in Bezug auf die Darmgesundheit und die Verdauung. Dazu kommt die Erwartung, dass die Effekte innerhalb von einem Monat zu beobachten sind. 

Laut Website handelt es sich bei dem Pulver um „mehr als ein Supplement“. Das Nahrungsergänzungsmittel enthält zahlreiche pflanzliche Zutaten wie Apfelpulver, Erbsenproteinisolat, Spirulinapulver, verschiedene Bakterienstämme, sowie zugesetzte Vitamine und Mineralstoffverbindungen. 

Das ist geregelt: 

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln und in der Werbung. Um mit gesundheitlichen Wirkungen werben zu dürfen, müssen die Aussagen wissenschaftlich nachgewiesen und zugelassen sein. Die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit überprüft die wissenschaftlichen Studien. Auf Grundlage dieser Prüfungsergebnisse lässt die EU-Kommission die Aussage zu oder verbietet sie.

Zugelassene Claims beziehen sich auf bestimmte Substanzen wie Vitamine oder Mineralstoffe. Wird ein gesamtes Produkt beworben, so müssen die gesundheitsbezogenen Angaben dafür zugelassen sein – nicht nur für einzelne Inhaltsstoffe. Für das Produkt AG 1 liegen keine zugelassenen Angaben vor. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Dreiste Werbeanzeige: Nach nur einem Monat soll man „den Unterschied“ spüren. Dazu zählen „weniger Blähungen und Völlegefühl“ sowie „regelmäßiger Stuhlgang“. Mit entsprechenden Zahlen zur Häufigkeit sowie einem Hinweis auf eine Fußnote am Ende jeder Aussage soll das Ganze seriös wirken. Doch das ist es nicht. 

Mit vermeintlichen Beobachtungen und geschickter Darstellung kann die Firma nicht die strengen gesetzlichen Anforderungen an die Gesundheits-Werbung umgehen. 

Fazit:

Die Firma AG1 sollte mit der Werbung für das Pulver keine gesundheitlichen Wirkungen vermitteln, erst recht nicht von einem konkreten Zeitraum sprechen. 

Stellungnahme der AG1 EU Enterprise Limited, Dublin Irland

Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 13. März 2026 liegt keine Antwort vor.

Ergebnis

Die Anzeige war vom 25. Februar bis 29. März 2026 aktiv.