Hipure informiert über „Longevity“ – und bewirbt das eigene Produkt
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma Hipure verknüpft auf ihrer Website den Artikel „Longevity: Wie du bis zu 14 gesunde Jahre gewinnen kannst“ mit Werbung für ihr Produkt. So steht neben dem Beitrag mit allgemeinen Informationen zum gesunden Älterwerden die Abbildung des Nährstoffkonzentrats. Sie wird ergänzt mit Hinweisen auf eine gezielte Optimierung des täglichen Nährstoffbedarfs. Insgesamt versucht die Firma das Nährstoffkonzentrat mit dem Thema „Longevity“ in Verbindung zu bringen, für das sie ihr Produkt aber nicht bewerben darf.
Die Firma Hipure sollte auf ihrer Website vermeintlich neutrale Beiträge wie „Longevity“ nicht mit konkreter Produktwerbung verknüpfen. Denn die entsprechenden Wirkungsaussagen sind nicht wissenschaftlich nachgewiesen.
Beschwerde
Das ist ja echt krass, was man auf den Webseiten von hipure lesen kann. Scheint echt ein Zaubermittel zu sein. Aber das Tüpfelchen auf dem „i“ ist, dass ich mit Einnahme von dem Saft sage und schreibe 14 Jahre länger leben kann. Denn so verstehe ich die Aussage auf der Website „Longevity: Wie du bis zu 14 gesunde Jahre gewinnen kannst.“ Dabei ist nebenstehend das Produkt abgebildet. Jetzt mal im Ernst: So etwas kann doch nicht rechtens sein, oder?
Verbraucher aus Varel vom 02.06.2026
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Dreiste Werbung: Die Firma Hipure versucht, auf den „Longevity“-Trend aufzuspringen, obwohl ihr Nahrungsergänzungsmittel keine nachgewiesenen und zugelassenen Wirkungen in diese Richtung hat.
Darum geht’s:
Die Firma Hipure veröffentlicht auf ihrer Website unter dem Reiter „Magazin“ einen Beitrag mit dem Titel „Longevity: Wie du bis zu 14 gesunde Jahre gewinnen kannst“. Weiter heißt es dort: „Es geht weniger darum, möglichst alt zu werden – sondern möglichst lange gesund zu bleiben.“ Im Anschluss daran folgen Erklärungen zu dem Begriff „Longevity“, der Langlebigkeit, Kritik an schnellen Lösungen oder „Wundermittel“ aus den sozialen Medien.
In unmittelbarem Zusammenhang ist das firmeneigene Produkt „Hipure“ abgebildet – in Verbindung mit der Bestellfunktion. Dazu schreibt die Firma: „Hipure ist ein Mikrovitalstoffkonzentrat, mit dem Du den täglichen Nährstoffbedarf von Dir und Deiner Familie gezielt optimierst.
Nach einem Fazit zu dem Longevity-Trend folgt ein Absatz mit der „Einordnung moderner Unterstützung“. Dort heißt es: „Das mit führenden Wissenschaftlern entwickelte Konzentrat Hipure kann dabei helfen, Versorgungslücken gezielt zu schließen und den Körper durch optimale Nährstoffversorgung zu unterstützen. Denn echte Longevity beginnt nicht mit Extremmaßnahmen – sondern mit einer starken, gesunden Basis.“
So entsteht der Eindruck, dass das Produkt Hipure einen Beitrag zu Longevity leisten kann.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften oder die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben. Das sind Aussagen und Bilder mit denen „erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt“. Unternehmen dürfen nur damit werben, wenn diese wissenschaftlich nachgewiesen, von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und von der EU-Kommission zugelassen sind.
Wenn ein Lebensmittel aus mehreren Zutaten insgesamt gesundheitsbezogen beworben wird, muss für dieses Lebensmittel ein Antrag gestellt, der Claim positiv bewertet und zugelassen sein. Das ist für das Produkt „Hipure“ nicht der Fall.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Titel „Longevity: Wie du bis zu 14 gesunde Jahre gewinnen kannst“ neben der Produktabbildung von Hipure vermittelt genau die Wirkung, die der Verbraucher beschreibt: „dass ich mit Einnahme von dem Saft sage und schreibe 14 Jahre länger leben kann“. Solche Werbung ist zu Recht streng geregelt, bereits „wenn die Wirkung suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird“ – das ist hier der Fall.
Die Aussagen am Ende des Artikels unterstreichen den Eindruck noch und stellen das Produkt Hipure sogar als starke, gesunde Basis für Longevity dar. Mit solchen Aussagen geht die Firma deutlich zu weit. Sie darf nicht den Eindruck erwecken, dass das Nährstoffkonzentrat zusätzliche Lebensjahre schenkt. Das sind leere – und unzulässige – Versprechen.
Zusätzlich sind der Redaktion von Lebensmittelklarheit die vermeintlich wissenschaftlichen Quellen am Ende des Artikels ins Leere laufen, falsche Inhalte oder allgemeine Aussagen verlinken.
Fazit:
Die Firma sollte auf der Firmen-Website die vermeintlich neutralen Informationen zu „Longevity“ nicht mit konkreter Produktwerbung verknüpfen.
Stellungnahme der Hipure GmbH, Deggendorf
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 19. Juni 2026 liegt keine Antwort vor.






