Gerade nicht für Kinder geeignet: Seitenbacher Müsli „Extra für Kinder“
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Firma Seitenbacher preist eine ihrer Müslisorten mit dem Produktnamen „Extra für Kinder“ und ein paar bunten Zeichnungen als geeignet für Kinder an. Die Mischung aus teilweise stark verarbeiteten Getreideprodukten und Schokoladenflocken enthält 19 Prozent Zucker. Damit liegt der Zuckergehalt deutlich über dem maximalen Zuckergehalt von 12,5 g/100 g, den die Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Frühstückscerealien für Kinder empfiehlt.
Seitenbacher sollte das Müsli nicht als Kindermüsli bewerben oder den Zuckergehalt deutlich verringern.
Beschwerde
Die Firma Seitenbacher preist eine ihrer Müslisorten mit dem Produktnamen „Extra für Kinder“ und ein paar bunten Zeichnungen als geeignet für Kinder an. Die Mischung aus teilweise stark verarbeiteten Getreideprodukten und Schokoladenflocken enthält 19 Prozent Zucker. Damit liegt der Zuckergehalt deutlich über dem maximalen Zuckergehalt von 12,5 g/100 g, den die Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Frühstückscerealien für Kinder empfiehlt.
Seitenbacher sollte das Müsli nicht als Kindermüsli bewerben oder den Zuckergehalt deutlich verringern.
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Produktname „Extra für Kinder“ und die Kinder ansprechende Verpackungsgestaltung sind ein Unding. Das Müsli ist mit dem starken Verarbeitungsgrad der meisten Zutaten und dem hohen Zuckergehalt als Frühstücksprodukt für Kinder nicht zu empfehlen.
Darum geht’s:
Die Abbildung einer Wasserschildkröte, farbige Zeichnungen sowie der bunte Produktname „Extra für Kinder“ sprechen für ein Kindermüsli. Die Bezeichnung lautet „Eine Frühstücksmischung, die uns Kindern schmeckt“. Die Zutatenliste nennt neben Hafervollkornflocken, getrockneten Erdbeerstücken und Dinkelbällchen die drei zusammengesetzten Zutaten Cornflakes, Milchschokoladenflocken und Kakaodinkelbällchen. Laut Nährwerttabelle stecken 19 g Zucker in 100 g Müsli.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über seine Eigenschaften. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Rechtliche Vorgaben, die die Zusammensetzung von Lebensmitteln für Kinder (ab 3 Jahre) regeln, gibt es in der EU bisher nicht.
In Deutschland gibt es lediglich einen Gesetzesentwurf auf Basis der Nährwertprofile der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ob und wann das Gesetz kommen wird, ist im Jahr 2025 unklar. Die Nährwertkriterien der WHO legen für verschiedene Lebensmittelgruppen fest, ab welchem Kalorien-, Fett- oder Zuckergehalt Lebensmittel nicht für Kinder beworben werden sollten. Beispielsweise sollen Frühstückscerealien für Kinder nicht mehr als 17 g Fett, 12,5 g Zucker und 0,5 g Natrium enthalten.
So sieht’s die Verbraucherzentral
Zum Schutz der Gesundheit von Kindern sollten Lebensmittel, die stark verarbeitet und reich an Zucker, Fett oder Salz sind, nicht für Kinder beworben werden. Die Mehrheit der Verbraucher:innen spricht sich laut einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) aus dem Jahr 2020 für entsprechende gesetzliche Beschränkungen aus.
Diese Bemühungen missachtet die Firma Seitenbacher mit ihrem zuckerreichen Müsli mit stark verarbeiteten Zutaten, das sie speziell für Kinder bewirbt.
Fazit:
Seitenbacher sollte das Müsli nicht als Kindermüsli bewerben oder den Zuckergehalt deutlich verringern.
Stellungnahme der Seitenbacher GmbH, Buchen im Odenwald
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 23.09.2025 hat die Firma nicht reagiert.






