Das ärgert beim Einkauf:

Früchtetee „Limette und Holunderblüte“ mit unerwarteten Zutaten

Der Meßmer Früchtetee heißt „Limette Holunderblüte-fruchtig spritzig“, obwohl andere Zutaten im Tee dominieren und der Tee süß schmeckt.
Getäuscht?

Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.

Die Schauseite bewirbt den Meßmer Früchtetee prominent mit „Holunderblüte Limette“ und ergänzt hierzu „spritzig-fruchtig“. Limetten und Holunderblüten tauchen jedoch erst an letzter Stelle in der Zutatenliste auf. Der Früchtetee besteht hauptsächlich aus Apfel, Hagebutten und Hibiskus. Weiterhin widerspricht die Aussage „spritzig-fruchtig“ dem tatsächlichen Geschmack, denn der Tee schmeckt unerwartet süß. Nur aus der Zutatenliste geht hervor, dass der Tee mit „Süßkraut“ gesüßt ist.
Der Produktname und die Aufmachung des Früchtetees sollten die tatsächliche Zusammensetzung widerspiegeln.

Der neue Meßmer Tee Holunderblüte-Limette ist total süß, orangefarben und enthält viele Früchte, die nicht abgebildet sind. Dann enthält er „Süßkraut“. Diesen Inhaltsstoff erkenne ich nur, auch bei anderen Teeherstellern, wenn ich das Kleingedruckte lese. Erschien mir hier nicht notwendig! Mit Stevia/Süßkraut gesüßt überlagert alles und ist extrem süß. 
Mir ist sehr wichtig, dass da etwas unternommen wird. Entweder muss ein Symbol drauf enthält Stevia oder zumindest die Geschmacksbezeichnung süß statt spritzig fruchtig. Warum schreiben sie wohl jetzt Süßkraut statt Stevia?
Verbraucherin aus Extertal vom 21.10.2025

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Gestaltung der Schauseite passt nicht zur Zusammensetzung des Früchtetees. Denn dieser enthält kaum Holunder und Limette. Zudem schmeckt er unerwartet süß statt wie beworben „fruchtig-spritzig“.

Darum geht’s:

Der Meßmer Früchtetee nennt sich „Holunderblüte Limette - spritzig fruchtig“. Die Schauseite bewirbt den Meßmer Früchtetee prominent mit „Holunderblüte Limette“ und ergänzt hierzu „spritzig fruchtig“. Zusätzlich zeigt die Schauseite Limettenscheiben und Holunderblüten. Am unteren Verpackungsrand steht klein gedruckt „Früchtetee mit Holunderblüten-Limetten-Aroma“. Die Beschreibung auf der Rückseite lautet „Früchtetee aromatisiert Holunderblüten-Limetten-Geschmack“. 
Die Zutatenliste führt als erste Zutaten „Äpfel, Hagebutten, Hibiskus“ auf. Des Weiteren nennt sie „Süßkraut“ sowie „Aroma“. „Limettenschalen, Holunderblüten“ erscheinen als letztgenannte Zutaten. Bei „Süßkraut“ handelt es sich um die Blätter der Steviapflanze. Diese schmecken süß und dürfen Tee zugesetzt werden.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Nach den Leitsätzen für Tee, Kräuter- und Früchtetee sollten Abbildungen auf dem Produkt dem Erzeugnis entsprechen. Wird der bildlich dargestellte Geschmack ausschließlich oder überwiegend durch Aromen erreicht, sollte dies im Zusammenhang mit der Abbildung klar gekennzeichnet sein durch einen Hinweis wie „mit …-Geschmack“. Weiterhin enthalten die Leitsätze eine Liste der üblicherweise für Kräuter- oder Früchtetees verwendeten Pflanzen und Pflanzenteile. Unter anderem sind darin Stevia(blätter) als ganze oder geschnittene Blätter von Stevia rebaudiana (Bertoni) genannt. „Süßkraut“ taucht in dieser Liste nicht auf.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Gestaltung der Schauseite widerspricht der tatsächlichen Zusammensetzung des Früchtetees. Kaufinteressierte müssen bei dieser Gestaltung nicht mit einem Tee rechnen, der süß schmeckt, aromatisiert ist und nur Minimengen Limette und Holunderblüte enthält. 
Aus unserer Sicht sollte der Anbieter die Bezeichnung „Stevia(-blätter)“ in der Zutatenliste verwenden und auf alternative Bezeichnungen wie „Süßkraut“ verzichten. Denn „Süßkraut“ ist nicht für alle Verbraucher:innen verständlich und ist auch in den Leitsätzen für Tee nicht aufgeführt. 

Fazit:

Der Produktname und die Aufmachung des Früchtetees sollten die tatsächliche Zusammensetzung widerspiegeln.

Stellungnahme Ostfriesische Tee Gesellschaft GmbH & Co. KG, Seevetal

Kurzfassung:
Die Rezeptur des Tees „Holunderblüte-Limette“ ist seit 2022 unverändert. Die Produktbezeichnung und ergänzende Beschreibung dienen der sensorischen Charakterisierung. Die Deklaration „Süßkraut“ für Stevia erfolgt seit Einführung der Zutat. Alle Kennzeichnungselemente entsprechen der Lebensmittelinformationsverordnung; eine Irreführung liegt nach unserer Auffassung nicht vor.