Das ärgert beim Einkauf:

Westminster Tea Schwedische Blaubeere

Der Produktname und der abgebildete Korb mit Blaubeeren passen nicht zur tatsächlichen Zusammensetzung des Tees
getaeuscht

Die Verpackungsgestaltung vermittelt wertgebende Mengen natürlicher schwedischer Blaubeeren in dem Früchtetee. Blaubeeren sind jedoch nur in minimaler Menge vorhanden. Tatsächlich erhält der Tee seinen Geschmack durch die Zugabe von „natürlichem Aroma“.
Der Produktname und die Aufmachung des Tees sollten die tatsächliche Zusammensetzung widerspiegeln.

Ich fühle mich von der Produktaufmachung grob getäuscht. Auf der Umverpackung des „Schwedischen Blaubeertees“ ist ein großer Korb von Blaubeeren abgebildet.
In der kleingedruckten Inhaltsangabe ist zu lesen, dass tatsächlich nur 0,1 Prozent Blaubeeren enthalten sind. Das ist grade mal ein Tausendstel Prozent!!! 
Verbraucher aus Wuppertal vom 27.04.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Produktname „Tee Schwedische Blaubeere.“ und ein mit Blaubeeren gefüllter Korb passen nicht, wenn Blaubeeren nur in minimaler Menge vorhanden sind.

Darum geht’s:

Der Produktname auf der Schauseite lautet „Schwedische Blaubeere“. Darunter steht in kleinerer Schrift „aromatisierter Früchtetee mit Blaubeer-Geschmack“. Daneben ist ein Korb mit Blaubeeren abgebildet.
Auf der Unterseite führt die Zutatenliste nach den Früchten Hibiskus, Äpfel, Hagebutte an letzter Stelle „0,1% Blaubeeren“ auf. Der Tee enthält außerdem „natürliches Aroma“ und „Steviablätter“.
Der Tee wird auf der Unterseite beschrieben als „Schwedische Blaubeere […] begeistert ganz in der schwedischen Tradition mit dem kräftig aromatischen Geschmack ausgereifter Blaubeeren“. Als „Herkunft aller Zutaten“ wird „EU und Nicht-EU“ angegeben. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die Leitsätze für Tee und teeähnliche Getränke verlangen eine Kennzeichnung wie „mit …-Geschmack“ oder „mit …-Aroma“, wenn der Anbieter zur Beschreibung der Geschmacksrichtung Früchte, Kräuter oder ähnliches abbildet aber ausschließlich oder überwiegend Aroma einsetzt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die prominenten Hinweise auf Blaubeere in Wort und Bild für den Tee passen nicht, wenn lediglich 0,1 Prozent Blaubeeren im Tee stecken und der Geschmack der „Blaubeere“ von „natürlichen Aromen“ stammt. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist zudem der Hinweis auf „ausgereifte Blaubeeren“ fraglich, wenn diese quasi nicht enthalten sind. Zudem ist der Bezug zu Schweden unklar.

Fazit:

Der Produktname und die Aufmachung des Tees sollten die tatsächliche Zusammensetzung widerspiegeln.

Stellungnahme der Markus Kaffee GmbH & Co. KG, Weyhe

Kurzfassung:

Die Deklaration folgt dem aktuellen Lebensmittelrecht und richtet sich nach den Leitsätzen für Tee, Kräuter- und Früchtetee sowie deren Extrakte und Zubereitungen. Die Bezeichnung des Früchtetees lautet „aromatisierter Früchtetee-Blaubeer-Geschmack“. Im Sinne der Leitsätze dürfen bei der Herstellung von aromatisierten Früchtetees Aromen zur Geruch und/oder Geschmacksgebung zugesetzt werden.