Das ärgert beim Einkauf:

Bei „Süßkraut“ als Zutat bleibt unklar, was damit gemeint ist

Beim Meßmer Tee „Marrokanische Minze Honig“ sind Steviablätter in der Zutatenliste unüblich als Süßkraut bezeichnet.
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In der Zutatenliste des Tees steht neben anderen Zutaten „Süßkraut“. Süßkraut ist einer der weniger bekannten Namen für Stevia, aber auch der Name für andere Pflanzen wie Atztekisches Süßkraut. Dass mit Süßkraut Steviablätter gemeint sind, wird vielen Verbraucher:innen nicht bekannt sein. 
Die Anbieterfirma sollte die Zutat mit ihrer üblichen Bezeichnung „Steviablätter“ benennen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Meßmer Tees enthalten Stevia, verwenden aber nicht wie auf www.lebensmittelklarheit.de beschrieben eine verkehrsübliche Bezeichnung. Niemand, den ich kenne, der Tee trinkt, weiß, was Süßkraut ist und dass es sich um Steviablätter handelt.
Verbraucher aus Braunschweig vom 12.12.2023

Einschätzung der Verbraucherzentrale

„Stevia“ ist vielen Menschen als Süßungsmittel bekannt. Von der bekannten Bezeichnung abzuweichen, verringert die Verständlichkeit und ist nicht verbraucherfreundlich.

Darum geht’s:

In der Zutatenliste des Meßmer Tees Marrokanische Minze Honig steht neben anderen Zutaten „Süßkraut“. Die Zutatenliste in Italienisch bezeichnet die Zutat Süßkraut als „Stevia“.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Zudem müssen sie klar und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein. Das sind wesentliche Grundsätze in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Gibt es für ein Lebensmittel keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung, ist im Zutatenverzeichnis die verkehrsübliche Bezeichnung anzugeben. 
Die Leitsätze für Tee , Kräuter- und Früchtetee sowie deren Extrakte und Zubereitungen enthalten eine Liste der üblicherweise für Kräuter- oder Früchtetees verwendeten Pflanzen und Pflanzenteile. Unter anderem sind darin Stevia(blätter) als ganze oder geschnittene Blätter von Stevia rebaudiana (Bertoni) Bertoni genannt. Süßkraut taucht in dieser Liste nicht auf.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Von der Pflanze Stevia rebaudiana sind für Lebensmittel Steviaextrakte als Süßungsmittel Steviolglykoside für zahlreiche Lebensmittel und Steviablätter ausschließlich zum Süßen von Tee erlaubt. Seit vielen Jahren tauchen diese Begriffe in Zutatenlisten von Lebensmitteln auf. Viele Menschen kennen sie daher. Die alternativen Bezeichnungen der Steviapflanze wie Süßkraut, Süßblatt oder Honigkraut sind unüblich und tauchen in den Leitsätzen für Tee als Zutaten nicht auf. 
Von der üblichen Bezeichnung Stevia(blätter) abzuweichen, verringert die Verständlichkeit und ist nicht verbraucherfreundlich.

Fazit:

Die Ostfriesische Tee Gesellschaft sollte die Blätter von Stevia rebaudiana bei Verwendung in Tee mit ihrer üblichen Bezeichnung „Steviablätter“ bezeichnen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Stellungnahme der Ostfriesische Tee Gesellschaft GmbH & Co. KG, Seevetal

Kurzfassung:

Bei der Zutat „Süßkraut“ handelt es sich um die Blätter von Stevia rebaudiana, also um die rein pflanzlichen Steviablätter. Sie enthalten eine natürliche Süße und aromatische Inhaltsstoffe.
Es existieren unterschiedliche Belege, die das Synonym Süßkraut für die Blätter von Stevia rebaudiana im deutschsprachigen Raum belegen. Für die Produkte unter der Marke Meßmer haben wir uns bei der Bezeichnung der Zutat Stevia rebaudiana für Süßkraut entschieden.