Das ärgert beim Einkauf:

Ehrmann VanilleTraum, Beispiel Sorte Himbeere

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Vanillegeschmack stammt von Aroma
getaeuscht

Mit der Sortenbezeichnung „Vanille“ kann bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass natürliche Bestandteile der Vanilleschote im Dessert enthalten sind. Um dieses Missverständnis zu vermeiden, sollte der Anbieter Vanille nicht im Produktnamen hervorheben oder deutlich einen Hinweis wie „mit Aroma“ oder „aromatisiert“ ergänzen. Somit würden Fehlvorstellungen bereits auf den ersten Blick ausgeräumt.

Die großflächige Oberseite des Dessert wirbt mit dem Schlagwort: Vanille Traum und abgebildeten 3 großen Himbeeren! [Anmerkung der Redaktion: Die von uns im Oktober 2017 erworbene Verpackung bildet zwei Himbeeren ab.] Das Produkt beinhaltet keine (!!) Vanille und hat einen Himbeer-Anteil von 10 %. Ich fühle mich deshalb betrogen und getäuscht, als ich die Packung aufmachte und verzehren wollte.
Verbraucher aus Hamburg vom 10.08.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Auf dem Deckel des Dessertbechers steht in großer und fetter Schrift der Produktname „VanilleTraum“. Zusätzlich sind drei Kirschen abgebildet unter denen die Sortenbezeichnung „Kirsche“ in kleiner Schrift steht. Erst durch einen Blick auf die Becherrückseite kann der Verbraucher erfahren, dass das Dessert laut Zutatenliste lediglich Aroma enthält. Die Bezeichnung lautet „Dessert mit Vanillegeschmack…“.

Das Dessert enthält Vanille weder in Form von Vanille als Gewürz noch als Vanilleextrakt oder natürlichem Vanillearoma.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften wie die Zusammensetzung des Lebensmittels.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens nach ist es naheliegend, dass Verbraucher aufgrund des Produktnamens „VanilleTraum“ Bestandteile aus der Vanillepflanze im Dessert erwarten. Die Zutatenliste weist jedoch lediglich „Aroma“ als Zutat aus.

Fazit:

Der Anbieter sollte Vanille nicht im Produktnamen hervorheben oder bereits auf der Frontseite durch einen Hinweis wie „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ deutlich machen, woher der Vanillegeschmack stammt.

Stellungnahme der EHRMANN AG, Oberschönegg

Kurzfassung:

Die Marke „Ehrmann VanilleTraum“, eingetragen 1995, wird seither mit nahezu unveränderter Rezeptur hergestellt. Die Produkte sollen dem Verbraucher eine schnelle Orientierungshilfe bezüglich der Geschmacksrichtung bieten. Die Verkehrsbezeichnung inkl. Zutatenverzeichnis ist korrekt deklariert und weist auf den Vanillegeschmack hin. Auf dem Becher sind keine Vanilleblüten- und Schoten abgebildet.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de