Das ärgert beim Einkauf:

Dr. Quendt Original Dinkelchen auf dr-quendt.de und amazon.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Widersprüchlich: Hersteller weist lediglich auf mögliche Spuren von Soja im Produkt hin, Amazon hingegen listet „Sojalecithin“ als Zutat auf.
getaeuscht

Die Kennzeichnung des Knuspergebäcks auf der Herstellerhomepage widerspricht der auf der Verkaufsplattform amazon.de. Amazon deklariert in der Zutatenliste „Emulgator Sojalecithin“, der Hersteller lediglich „Emulgator: Lecithine“. Er verweist nur unter „Kann Spuren enthalten“ auf Soja. Verbraucher können nicht erkennen, welche Deklaration korrekt ist. Dr. Quendt sollte Wiederverkäufer über die aktuelle Produktdeklaration auf dem Laufenden halten. Gleichzeitig sollten auch Anbieter im Internet dafür Sorge tragen, dass die Produktinformationen auf dem aktuellen Stand sind.

Zutat der Dinkelchen bei amazon lautet: SOJALECITHINE. Bei der Deklarierung der Zutaten auf der Verpackung steht: LECITHINE. Das könnte ja z. B. auch aus Sonnenblumen gemacht sein. Soja wird nur bei "Spuren von" erwähnt. Ich möchte, dass der Hersteller dieses Lebensmittel demnächst genauer deklariert, da "Spuren von" DEFINITIV NICHT AUSREICHT, wenn es sich um eine Zutat handelt.

Verbraucherin aus Leipzig vom 09.03.2020

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Die Homepage des Herstellers Dr. Quendt deklariert in der Zutatenliste der Original Dinkelchen „Emulgator: Lecithine“. Darunter befindet sich ein Hinweis „Kann Spuren enthalten von: anderen glutenhaltigen Getreiden, Ei, Soja […]“. Das Angebot auf amazon.de dagegen listet „Emulgator: Sojalecithin“ als Zutat auf. Ein zusätzlicher Hinweis auf Spuren weiterer Zutaten erfolgt nicht.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die Verordnung regelt weiterhin die Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen. Danach müssen die in der Verordnung aufgeführten allergenen Stoffe, darunter auch Soja, in der Zutatenliste erscheinen und im Schriftsatz, z. B. durch Fettdruck, hervorgehoben sein. Wird beispielsweise die Zutat Lecithin aus Soja hergestellt, muss die Zutatenliste „Emulgator: Sojalecithin“ benennen und zusätzlich „Soja“ hervorheben. Die Kennzeichnung „Emulgator: Lecithine“ wäre in diesem Fall nicht ausreichend.
Eine Information über das mögliche oder unbeabsichtigte Vorhandensein von Stoffen in Lebensmitteln, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, kann freiwillig erfolgen. Sie bezieht sich nicht auf die verwendeten Zutaten und kann daher die verpflichtende Allergenkennzeichnung in der Zutatenliste nicht ersetzen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher insbesondere Allergiker benötigen verlässliche Informationen über die Zusammensetzung von verarbeiteten Lebensmitteln. Widersprüchliche Informationen über allergieauslösende Stoffe können Verbraucher verunsichern und gegebenenfalls gesundheitliche Folgen haben. Ein Hinweis auf mögliche Spuren von Soja ist kein Ersatz für eine korrekte Allergenkennzeichnung, zumal er sich nicht auf die verwendeten Zutaten bezieht und leicht überlesen werden kann.

Fazit:

Der Hersteller des Produktes sollte ebenso wie die Betreiber von Online-Shops für Lebensmittel dafür Sorge tragen, dass die Produktinformationen zutreffen und auf dem aktuellen Stand sind.

Stellungnahme der Dr. Quendt GmbH & Co. KG, Dresden

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Der unter dem Produktlink aufgeführte Verkäufer auf Amazon ist kein Direktkunde von Dr. Quendt. Die Überprüfung ergab, dass der Wiederverkäufer veraltete Spezifikationsdaten verwendet. Die Information des Wiederverkäufers ist erfolgt. Die Angaben auf der Produktverpackung, der Homepage dr-quendt.de und in den von Dr. Quendt gepflegten Kundenportalen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und sind aktuell.

Ergebnis

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gab es keine Änderung auf amazon.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de