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Allergenkennzeichnung in der Kita

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Allergenkennzeichnung in der Kita

Frage

Mein Kind ist gerade in die Kita gekommen und hat Allergien. Wie muss die Kita die Allergene auf dem Speiseplan kennzeichnen? Mir ist wichtig, dass mein Kind die Speisen, die es verträgt mitessen kann und nicht immer etwas von zuhause mitnehmen muss.

Verbraucherin aus Frankfurt vom 15.10.2025

Antwort

Die Kindertagesstätte (Kita) hat verschiedene Möglichkeiten, die allergenen Zutaten zu kennzeichnen. Die Allergene sollten bei den jeweiligen Gerichten, beispielsweise im Speiseplan, im Internet oder in einer Mappe stehen. 

Die Betreiber der Kita sind verpflichtet, die 14 häufigsten Allergene in ihrem Speisenangebot zu kennzeichnen. Diese sind: 

  • Glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Roggen, Gerste oder Dinkel sowie daraus hergestellte Lebensmittel, beispielsweise Roggenbrot oder Dinkelnudeln.
  • Krebstiere wie Garnelen. 
  • Eier und eihaltige Speisen.
  • Fisch und Fischerzeugnisse
  • Erdnüsse.
  • Soja. 
  • Milch und Milchprodukte wie Käse, Butter oder Joghurt.
  • Nüsse und andere Schalenfrüchte.
  • Sellerie. 
  • Senf. 
  • Sesam. 
  • Schwefeldioxid und Sulfite. 
  • Süßlupinen und Lupinenerzeugnisse.
  • Weichtiere wie Schnecken, Muscheln, Tintenfische und daraus hergestellte Erzeugnisse.

Andere als die genannten Allergene müssen nicht gekennzeichnet werden. 

Häufig stehen die Allergene auf dem Speiseplan, beispielsweise als Fußnoten. Es ist aber auch zulässig, die Allergene in einer Mappe oder im Internet zu kennzeichnen. Dann muss die Kita mündlich oder in der Nähe des Speiseplans darüber informieren, wo die Allergene nachzulesen sind. 

Wichtig ist, dass die Informationen gut sichtbar sind und gut zu erkennen ist, in welchem Gericht die Allergene enthalten sind. 

Es ist sogar möglich, die Eltern nur mündlich über die Allergene zu informieren. Dann muss der Anbieter die Allergene aber schriftlich, zum Beispiel in einer Mappe oder elektronisch dokumentieren. Auf Wunsch müssen Verbraucher:innen diese Aufzeichnungen einsehen können. Außerdem muss die Kita über diese Vorgehensweise zum Beispiel in einem Aushang informieren.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:  
Isabella von Luxburg, 
luxburg@leichtzulesen.org, 
www.leichtzulesen.org,  
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V. 

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:  
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu, 
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

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