
Die Werbung „kurze Zutatenliste: nur 3 Zutaten“ bei Müsli wurde entfernt
Die Firma hat die kritisierten Aussagen/Bilder verändert.
Zusammenfassung
Die Webseite Mymuesli.com bewarb das Müsli „Pink Strawberry Crunchy“ direkt neben dem Produktbild mit der Aussage „kurze Zutatenliste: nur 3 Zutaten“. Diese Aussage traf nicht zu. Das Müsli enthält tatsächlich insgesamt 14 verschiedene Zutaten. Diese Auflistung erscheint erst beim Anklicken von „Zutaten und Nährwerte“.
Die Firma sollte nicht mit drei Zutaten werben, wenn tatsächlich 14 Zutaten im Müsli stecken.
Beschwerde
Auf der Internetseite werden Produkte beworben mit „kurze Zutatenliste: nur 3 Zutaten“. Die Zutatenliste folgt dann mit: Dinkelflocken, Hafercrunch, Almond Granola, Erdbeeren. Erst wenn man die Zutaten und Nährwerte anklickt, bekommt man die richtige Zutatenliste, die selbstverständlich viel länger ist.
Ich fühle mich von der Aussage „nur drei Zutaten“ hinters Licht geführt. Ist das erlaubt?
Verbraucherin aus Gilching vom 08.05.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Website
Die Angabe „nur drei Zutaten“ auf der Angebotsseite für „My Müsli Pink Strawberry crunchy“ kann nicht stimmen und sollte korrigiert werden. Bereits weiter unten auf der Seite nennt der Anbieter vier Zutaten. Das Zutatenverzeichnis schließlich führt 14 Zutaten auf.
Darum geht’s:
My Muesli bietet auf mymuesli.com die Müslisorte „Pink Strawberry Crunchy“ an. Neben dem Produktbild listet der Anbieter fünf Eigenschaften des Müslis auf, darunter „kurze Zutatenliste: nur 3 Zutaten“. Weiter unten auf der Angebotsseite macht der Anbieter mit den Icons „Dinkelflocken“, „Hafercrunchy“, „Almond Granola“ und „Erdbeeren“ bereits auf vier Zutaten aufmerksam. Die Zutatenliste selbst kann durch Anklicken des Reiters „Zutaten und Nährwerte“ aufgerufen werden. Dort erscheint eine Auflistung mit insgesamt 14 verschiedenen Zutaten.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Anbieter sollte die Angaben auf der Webseite sorgfältiger prüfen. Die direkt auf der Angebotsseite sichtbare Angabe „nur 3 Zutaten“ kann nicht stimmen. Denn weiter unten erwähnt die Seite bereits vier Zutaten. Im Zutatenverzeichnis, das separat angeklickt werden muss, tauchen nochmals deutlich mehr Zutaten auf.
Fazit:
Die Firma sollte nicht mit drei Zutaten werben, wenn tatsächlich 14 unterschiedliche Zutaten im Müsli stecken.
Stellungnahme der Stellungnahme der mymuesli AG, Passau
Kurzfassung:
Bei der „3 Zutaten"-Benennung im Produkttext zum Pink Strawberry Crunchy ist auf der Website ein redaktioneller Fehler unterlaufen, den wir umgehend korrigiert haben, um weitere Missverständnisse zu vermeiden. Jedes Produkt enthält eine vollständige Zutatenliste gemäß LMIV, die online und auf der Verpackung vollständig einsehbar ist. Abgebildete Zutaten-Icons beziehen sich i.d.R. ausschließlich auf die Hauptzutaten.
Ergebnis
Der Anbieter hat den Fehler eingeräumt und die Aussage „kurze Zutatenliste: nur 3 Zutaten“ entfernt.