Die Nahrungsergänzung reicht unerwartet nur für 20 Tage
Über diese Aussagen/Bilder ärgern sich Verbraucher:innen.
Zusammenfassung
Die Drogeriekette dm bietet den „Mivolis Glucosamin 1.250 Nährstoff-Komplex“ mit 40 Tabletten an. Erst im Kleingedruckten machen Hinweise zum Verzehr und den Wirkstoffmengen deutlich, dass eine Tagesdosis aus zwei Tabletten besteht, die zusammen 1.250 Milligramm Glucosamin enthalten. Eine Packung reicht dadurch nicht wie erwartet für 40, sondern nur für 20 Tage.
Dm sollte bereits auf Schauseite klarstellen, dass zwei Tabletten die empfohlene Tagesdosis liefern.
Beschwerde
Auf der Vorderseite der Eigenmarke Mivolis der Drogeriekette dm ist die Packung mit 40 Tabletten wie folgt beschriftet: In großen, roten, fettgedruckten Buchstaben "Glucosamin 1.250 Nährstoff-Komplex". Darunter stehen Erläuterungen groß, blau fettgedruckt "mit 1.250 mg Glucosaminsulfat, 150 mg Chondroitinsulfat, 100 mg MSM und 15 mg Hyaloronsäure pro Tagesdosis".
Auf der Rückseite wird der Name "Glucosamin 1.250 Nährstoff-Komplex" mehrfach wiederholt, in kleinen Buchstaben. Erst in einer Tabelle mit der Spaltenüberschrift "pro 2 Tabletten" wird deutlich, dass sich die Menge 1.250 mg auf 2 Tabletten bezieht. Insbesondere auf der Vorderseite der Packung wird aber eindeutig suggeriert, dass diese Menge bereits in einer Tablette enthalten ist.
Verbraucherin aus Berlin vom 23.09.2025
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Dm informiert nur im Kleingedruckten, dass die angepriesene Tagesdosis in zwei Tabletten steckt. Die Packung reicht daher nur halb so lang wie erwartet. Das ist nicht verbraucherfreundlich.
Darum geht’s:
Dm bietet das Nahrungsergänzungsmittel „Mivolis Glucosamin 1.250 Nährstoff-Komplex“ an. Auf der Schauseite stehen unter dem Produktnamen drei Eigenschaften des Produktes, darunter „mit 1.250 mg Glucosamin, 150 mg Chondroitinsulfat, 100 mg MSM und 15 mg Hyaluronsäure pro Tagesdosis“. Abgebildet sind zwei Fahrrad fahrende Personen, ein stilisiertes Kniegelenk mit der Beschriftung „Knochen“ und „Knorpel“ und eine Tablette mit dem Hinweis „40 Tabletten“.
Eine Tabelle auf der Rückseite informiert, dass die Wirkstoffmengen der Tagesdosis in zwei Tabletten stecken. Auf einer Kartonseite steht die Verzehrsempfehlung „Täglich 2 Tabletten mit Flüssigkeit“.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschen dürfen, insbesondere in Bezug auf die Zusammensetzung sowie die Eigenschaften des Lebensmittels
Laut der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV) müssen Anbieter die empfohlene tägliche Verzehrmenge in Portionen nennen. Des Weiteren müssen sie für die enthaltenen Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung die Mengen je Tagesdosis aufs Etikett drucken.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Zwar erfüllt dm die Vorgaben der NEMV, nennt eine Verzehrempfehlung und gibt die Wirkstoffmengen dafür an, allerdings nur im Kleingedruckten. Auf der Schauseite kann unseres Erachtens leicht der Eindruck entstehen, dass eine Tablette den angepriesenen Nährstoff-Komplex mit 1.250 Milligramm Glucosamin enthält. Somit entsteht ein falsches Bild darüber, wie lange eine Packung reicht – und damit auch über den Preis.
Über die Verbraucherkritik hinaus ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass dm auf der Verpackung mit der Abbildung eines Kniegelenks wirbt. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat bereits im Jahr 2023 die Abbildung eines gebeugten Knies auf einem Nahrungsergänzungsmittel als unspezifische und unzulässige gesundheitsbezogene Angabe gewertet.
Fazit:
Dm sollte bereits auf Schauseite klarstellen, dass zwei Tabletten die empfohlene Tagesdosis liefern. Außerdem sollte dm die Abbildung des Kniegelenks von der Verpackung entfernen.
Stellungnahme der DM-Drogerie Markt GmbH & Co. KG, Karlsruhe
Kurzfassung:
Unter dem Produktnamen befindet sich ein Hinweis, wonach sich die angegebenen Wirkstoffmengen auf die empfohlene Tagesdosis bezieht, die laut Verpackungsdeklaration 2 Tabletten entspricht und daher eindeutig ausgewiesen ist. Unabhängig der hier vorliegenden Verbraucherbeschwerde wird proaktiv der Hinweis „pro Tagesdosis“ auf der Vorderseite zukünftig durch „pro 2 Tabletten“ ersetzt.
Ergebnis
Dm hat angekündigt, in Zukunft auf der Schauseite den Hinweis „pro Tagesdosis“ durch den Hinweis „pro 2 Tabletten“ zu ersetzen. Eine Ansicht der neuen Verpackung liegt Lebensmittelklarheit auch auf Nachfrage noch nicht vor.






