So haben Hersteller reagiert:

Anbieter hat Werbung zur Ergiebigkeit auf der Schauseite entfernt

Änderung: Hinweise unter welchen Voraussetzungen die beworbenen 40 bis 50 Liter Joghurt erzielt werden können, fehlten. Die Firma Reformkontor hat die Werbung auf der Schauseite entfernt und eine Erklärung auf der Rückseite ergänzt.
Geändert

Die prominente Aussage „für ca. 40-50 Liter Joghurt“ auf der Verpackung verspricht eine hohe Ergiebigkeit für das Ferment. Erst nach dem Öffnen der Verpackung wird anhand der Anleitung deutlich, dass das Ferment direkt nur für zwei Liter reicht. Nur mit dem erzeugten Joghurt als Kultur lassen sich die weiteren Liter Joghurt herstellen.
Inzwischen hatte die Anbieterfirma den prominenten Hinweis auf der Schauseite entfernt. Außerdem informiert sie auf der Rückseite über die erforderliche Weiterkultivierung des Ansatzes.

Guten Tag, ich möchte mich beschweren über das Produkt: "Reformhaus Joghurt-Ferment probiotisch bio 2 x 5 g".
Auf der Verpackung steht "reicht für 40-50 L Joghurt". Dies ist völlig irreführend. Die Packung reicht für 2 x 1 Liter Joghurt. Dass mit dem Hinweis gemeint ist, dass der selber gemachte Joghurt wieder zum Animpfen verwendet werden kann, ist nicht ersichtlich. Selbstverständlich kann jeder Joghurt weiter verwendet werden. Das liegt in der Natur von Joghurt.
Wenn jedoch der selbstgemachte Joghurt nicht zum Wiederanimpfen verwendet werden kann, resultieren daraus im schlimmsten Fall lediglich zwei Liter Joghurt (insgesamt). Dies war bei mir der Fall.
Verbraucher aus Hessen vom 11.08.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Der Hersteller wirbt für das Joghurt Ferment prominent mit der Aussage „für ca. 40 bis 50 Liter Joghurt“. Erst nach dem Öffnen der Verpackung und gründlichem Lesen der Anleitung erfahren Verbraucher:innen, dass sie diese Menge nur unter bestimmten Voraussetzungen erzielen können.

Darum geht’s:

Der Hersteller bewirbt das Produkt „Joghurt Ferment probiotisch“ auf der Schauseite mit „Einfach selbermachen, für ca. 40 bis 50 Liter Joghurt“. Auf der Rückseite steht der Hinweis „Packung enthält 2 Beutel à 5 g für insgesamt ca. 40-50 l Joghurt.“ 
Konkrete Hinweise zur Zubereitung gibt es auf der Verpackung nicht.
Erst in der Verpackung liegt eine Anleitung. Dort heißt es unter „so einfach geht’s“ zum Schluss:
„Vom fertigen Joghurt jeweils 4 Esslöffel aufbewahren und diesen – anstelle des Fermentes – zur Weiterkultivierung (für die weitere Joghurtherstellung) verwenden.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und leicht verständlich sein. Sie dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften. Das ist ein wesentlicher Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aus den Angaben auf der Verpackung wird nicht deutlich, unter welchen Bedingungen der Inhalt für bis zu 50 Liter Joghurt reichen kann. Die beworbene Ergiebigkeit erschließt sich Verbraucher:innen erst nach gründlichem Lesen der innen liegenden „Anleitung“. Auch handelt es sich vermutlich bei der Ergiebigkeit, um eine Menge, die nur unter besonders sauberen Bedingungen und jeweils schnellen Neu-Ansätzen erreicht werden kann.
Diese unverzichtbaren Verwendungshinweise sollten nicht nur in einer Packungsbeilage stehen.

Weiterhin ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Hersteller mehrfach mit dem verbotenen Begriff „probiotisch“ wirbt.

Fazit:

Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite informieren, dass das enthaltene Ferment für zwei Liter reicht. Zusätzlich kann er die Voraussetzungen nennen, unter denen das Ferment bis zu 50 Liter Joghurt ergeben kann.

Stellungnahme der ReformKontor GmbH & Co. KG, Zarrentin

Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:

Die Angabe zur Ergiebigkeit des Produktes wurde im November 2021 präzisiert, so dass alle seit Januar 2022 ausgelieferten Chargen des Artikels auf der Produktrückseite eine Erklärung tragen, wie das Joghurtferment eingesetzt werden muss, um eine Gesamtmenge von 40-50 L Joghurt pro Packung zu erreichen. 
Die Auslobung „probiotisch“ auf der Produktfront und in der Zutatenliste wird entfernt

Ergebnis

Die Firma Reformkontor hat darüber informiert, dass sie bereits im November 2021 Änderungen vorgenommen habe. Lebensmittelklarheit hatte das Produkt im August 2022 noch in der alten Aufmachung im Handel gefunden. 
Die prominente Werbung zur Ergiebigkeit auf der Schauseite hat die Firma entfernt. Auf der Rückseite hat sie einen Hinweis zur Verwendung der Beutel und zur Weiterkultivierung des Ansatzes ergänzt. 
Des Weiteren hat die Anbieterfirma inzwischen den Begriff „probiotisch“ in der Kennzeichnung für das Produkt entfernt.