Das ärgert beim Einkauf:

Deli Reform Das Original

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nach Rezepturänderung steckt weniger Fett im Aufstrich, aber Hersteller wirbt weiterhin mit „Das Original“.
getaeuscht

Die Walter Rau Lebensmittelwerke bezeichnen ihr Streichfett weiterhin als „Das Original“, obwohl sie für den Brotaufstrich nach neuer Rezeptur weniger Fett verwenden. Der Anbieter sollte nicht mit „Das Original“ werben, wenn er die Rezeptur verändert.

Der neue Aufdruck "Neue Rezeptur – bewährter Geschmack" hat mich stutzig gemacht und ich habe die Zutatenliste mit der älteren in meinem Kühlschrank verglichen. Aus 80 Prozent Fettgehalt wurden dabei lediglich 70 Prozent! Das Einsparen teuren Fettes und Ersetzen durch Wasser für das Volumen kann nur durch noch mehr Emulgatoren u. a. m. bewirkt werden. Auch werden die Backeigenschaften meiner Meinung nach ganz andere. Ich fühle mich legal betrogen. Es wird nur mehr Wasser teuer verkauft.
Verbraucherin aus Hemmingstedt vom 11.07.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Darum geht’s:

Die Verbraucherin ist über den für sie neuen Hinweis „neue Rezeptur – bewährter Geschmack“ gestolpert, den sie als Widerspruch zu dem Hinweis „Das Original“ ansieht. Denn die Zutaten haben sich verändert und der Fettgehalt beträgt statt 80 jetzt 70 Prozent. Optisch ist die Verpackung weitgehend unverändert, die Farbgebung ist gleich und die Fotos sind nur minimal anders. Durch den geringeren Fettgehalt gilt der Brotaufstrich nicht länger als Margarine, sondern gehört zur Kategorie Streichfett 70 % Fett.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschen dürfen, beispielweise über die Identität.

Nach der EU-Verordnung für die Gemeinsame Marktorganisation landwirtschaftlicher Erzeugnisse muss ein als Margarine bezeichnetes Streichfett einen Fettgehalt von mehr als 80 und weniger als 90 Prozent aufweisen. Ein Streichfett mit einem Fettgehalt von 70 Prozent fällt unter die Bezeichnung Streichfett mit x %.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Bezeichnung als „Das Original“ und der Hinweis auf die neue Rezeptur sind für Verbraucherinnen und Verbraucher unserer Meinung nach widersprüchlich und daher unverständlich. Denn bei einem  „Original“ geht man davon aus, dass es nicht verändert wurde.  In diesem Fall ändert sich jedoch sogar die Produktkategorie, so dass das Streichfett nicht mehr als Margarine zählt.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Werbung mit „Das Original“ verzichten, wenn er die Rezeptur verändert.

 

Stellungnahme der Walter Rau Lebensmittelwerke GmbH, Hilter

Kurzfassung:

Den Produktnamen Das Original nutzen wir in Abgrenzung zu unseren anderen Produkten (z.B. Deli Reform Die Leichte). Das Wort „Original“ steht also nicht für eine Originalrezeptur oder für die Produktkategorie Margarine, sondern für den guten Geschmack. Eine Täuschung liegt nicht vor, da wir auf dem Produkt deutlich auf die Rezepturänderung hingewiesen haben: Neue Rezeptur – bewährter Geschmack!

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de