Das ärgert beim Einkauf:

Mühlhäuser Thüringer Pflaumenmus

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de

Nach Rezepturänderung für Pflaumenmus weniger Pflaumen verwendet, aber weiterhin mit „Original seit 1908“ beworben
getaeuscht

Die Firma Mühlhäuser bewirbt ihr Thüringer Pflaumenmus weiterhin mit „Original seit 1908“, obwohl sie für das Pflaumenmus nach neuer Rezeptur weniger Pflaumen verwendet. Der Anbieter sollte nicht mit „Original seit 1908“ werben oder in direktem Zusammenhang erklären, was er unter „Original“ versteht.

Beim Kauf von Pflaumenmus (Original seit 1908 – 450 g) konnte ich feststellen, dass der Anteil der Zutaten verändert wurde. Statt 220 g Früchte je 100 g werden inzwischen nur noch 170 g je 100 g Früchte eingesetzt. Wieso? Und weicht der Hersteller damit nicht von dem versprochenen "Original seit 1908" erheblich ab? Fakt ist, dass damit eine grundlegende Veränderung der Rezeptur einhergeht und das Produkt damit kaum noch die Originalqualität seit 1908 erfüllen kann. Auch wird nicht ersichtlich, mit welchen Produktinhalten die nun fehlenden Fruchtanteile im Produkt ergänzt wurden. Etwa Wasser? Zucker? Luft? Diese Kennzeichnung finde ich irreführend.
Verbraucher aus Berlin vom 02.10.2016

Mühlhäuser Pflaumenmus wurde meines Wissens die letzten 50 Jahre immer mit 220 g Frucht für 100 g Mus hergestellt. Seit einigen Monaten hat die Firma die Rezeptur geändert und verwendet nur noch 170 g Frucht. Das Mus ist dadurch süßer, heller und vermutlich günstiger herzustellen. Auf der Verpackung steht dennoch "nach traditioneller Rezeptur", [Anmerkung der Red.: Die genauen Formulieren lauten: „Original seit 1908“, „Traditionell in bester Qualität gekocht“ sowie „Nach einem streng gehüteten Rezept zubereitet.“], was meiner Meinung nach eine Lüge ist, denn die Rezeptur wurde geändert.
Verbraucher aus Lübeck vom 23.08.2016

Darum geht’s:

Der Verbraucher hat zwei Gläser Mühlhäuser Thüringer Pflaumenmus gekauft. Auf dem Glas mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 13.01.2018 steht „Hergestellt aus 220 Gramm Früchten je 100 Gramm“, auf dem Glas mit Mindesthaltbarkeitsdatum 26.05.2018 „Hergestellt aus 170 Gramm Früchten je 100 Gramm“.

Auf den Deckeln beider Gläser befindet sich der Hinweis  „Original seit 1908“. Bei dem Pflaumenmus älterer Rezeptur ist der Hinweis zusätzlich auf der Vorderseite abgebildet.

Auf beiden Gläsern informiert der Anbieter über die Rezeptur und Qualität des Produkts: „MÜHLHÄUSER Pflaumenmus wird bis heute nach einem streng gehüteten Rezept zubereitet: Zu ausgewählten Früchten kommen fein abgestimmte Gewürze, die der berühmten Thüringer Spezialität seit 1908 ihren unverwechselbaren Geschmack geben. Traditionell in bester Qualität gekocht, schmeckt MÜHLHÄUSER Pflaumenmus wie selbstgemacht.“

Die beiden Zutatenverzeichnisse sind identisch und auch der Gesamtzuckergehalt beträgt bei beiden 52 Gramm je 100 Gramm.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden.

Dieser Grundsatz gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbung „Original seit 1908“ erweckt den Eindruck, dass das Pflaumenmus nach einem ursprünglichem Rezept aus dem genannten Jahr hergestellt wurde. Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher daher von einer gleichbleibenden Rezeptur ausgehen. Wird wie hier die Menge der Hauptzutat verringert, können sich Verbraucher getäuscht sehen.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Werbung mit „Original seit 1908“ verzichten oder in direktem Zusammenhang erklären, was er unter „Original“ versteht.

Stellungnahme der Mühlhäuser GmbH, Mönchengladbach

Kurzfassung:

Der Zusatz „Original seit 1908“ ist weder Bestandteil des Produktnamens noch verweist er auf Zutaten/Fruchtgehalt. Er bezeichnet die ursprünglich pastöse Zubereitung und differenziert gegenüber einer Sorte mit Fruchtstücken („stückig“). Eine „Verbrauchertäuschung“ ist durch Wortbedeutung und Sprachgebrauch des Begriffs „original“ auszuschließen. Trotzdem wird MÜHLHÄUSER die Verwendung überprüfen.

Ergebnis

Der Anbieter kündigt eine Überprüfung der Verwendung des Begriffes „Original“ an.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von lebensmittelklarheit.de